So viel dürfen Sie ab 2026 im Minijob verdienen
Ab 2026 profitieren Minijobber in Deutschland von einer deutlich höheren Verdienstgrenze. Durch den steigenden Mindestlohn dürfen Sie künftig mehr Stunden arbeiten, ohne Ihren Minijob-Status zu verlieren. Besonders für Rentner und Teilzeitkräfte ergeben sich dadurch neue finanzielle Chancen.
In diesem Artikel erfahren Sie, was sich ändert, wie Sie Ihren Zusatzverdienst steuerfrei sichern und warum ein Onlinekonto ohne Schufa Ihnen hilft, den Überblick über Ihre Finanzen zu behalten.
Inhaltsverzeichnis
Minijobs 2026: Mehr verdienen und das ändert sich für Sie
Ab 2026 treten für Minijobber wichtige Neuerungen in Kraft, die Ihnen mehr Flexibilität und Verdienstmöglichkeiten bieten. Doch wer davon profitiert, welche Grenzen gelten und was Sie als Rentner oder Arbeitnehmer beachten sollten, lesen Sie hier.
1. Höhere Verdienstgrenze ab 2026
Ab Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Damit erhöht sich auch die Minijob-Grenze von bisher 556 Euro auf 603 Euro monatlich.
Sie können künftig rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, ohne den Minijob-Status zu verlieren. So bleibt Ihr Zusatzverdienst steuer- und sozialversicherungsfrei.
2. Was sich für Rentner ändert
Für Rentnerinnen und Rentner, die das reguläre Rentenalter erreicht haben, entfällt bereits seit 2023 die Hinzuverdienstgrenze. Das bedeutet: Sie dürfen beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.
Wer noch vor dem regulären Rentenalter arbeitet, zahlt eigene Rentenversicherungsbeiträge. Das schmälert das Netto leicht, kann aber langfristig die Rente erhöhen.
3. Zweimal pro Jahr dürfen Sie mehr verdienen
Sie dürfen die Verdienstgrenze zweimal jährlich überschreiten, ohne Ihren Minijob-Status zu verlieren. Im Jahr 2026 sind so in einzelnen Monaten bis zu 1.206 Euro erlaubt: zum Beispiel bei Urlaubsvertretungen oder saisonaler Mehrarbeit.
4. Ihre Rechte im Minijob
Auch als Minijobber genießen Sie gesetzlich garantierte Rechte:
- Bezahlter Urlaub
- Lohnfortzahlung bei Krankheit
- Feiertagsvergütung
- Kündigungsschutz
Zudem besteht grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht. Sie können sich davon befreien lassen oder freiwillig einzahlen, um fehlende Versicherungszeiten zu ergänzen.
5. Minijob und Bürgergeld
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, dürfen Sie durch einen Minijob etwas hinzuverdienen. Momentan bleiben 100 Euro anrechnungsfrei, von 101 bis 520 Euro gelten 20 Prozent Freibetrag.
6. Warum Dokumentation jetzt wichtig wird
Ab 2026 müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitszeiten und Verdienste dokumentieren. Nur so lässt sich vermeiden, dass unbeabsichtigt die Verdienstgrenze überschritten wird. Gerade durch steigende Mindestlöhne wird diese Kontrolle immer wichtiger.
7. Mehr Chancen für Minijobber und Rentner
- Ab 2026 können Sie im Minijob mehr verdienen, ohne steuerliche Nachteile zu befürchten.
- Rentner profitieren besonders, da sie die Rente steuerfrei aufbessern können.
- Trotzdem lohnt es sich, die eigenen Arbeitszeiten und Einkünfte im Blick zu behalten und gegebenenfalls Rat bei der Rentenversicherung oder einem Steuerberater einzuholen.
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