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Arbeiten während der Privatinsolvenz ist essentiell

Wer auf ein Onlinekonto ohne Schufa setzt, der hat sicherlich auch schon einmal an die Privatinsolvenz gedacht. Je nachdem, wie hoch die finanziellen Verbindlichkeiten sind, ist eine Privatinsolvenz oft unumgänglich. Bevor man sich allerdings für den Offenbarungseid entscheidet, sollte man zwingend die eine oder andere Sache beachten. Die Privatinsolvenz gilt als ein Verfahren, das eine zweite Chance ermöglicht. Nach drei bis sechs Jahren ist man dank der Privatinsolvenz wieder schuldenfrei und hat so die Gelegenheit, noch einmal komplett von vorne anzufangen und ein zweites Leben zu beginnen. Doch es ist nicht so einfach wie man denkt, denn während der Privatinsolvenz muss man mit einigen Einschränkungen zurechtkommen. Das gilt beispielsweise für den Job, denn wer in der Privatinsolvenz lebt, der muss „eine angemessene Erwerbstätigkeit“ ausüben. Das gilt natürlich nicht dann, wenn man bereits bei Eintritt in die Privatinsolvenz arbeitslos ist. Wer seinen Job aber während des Verfahrens verliert, der muss sich mit einigen unangenehmen Fragen herumschlagen.

Arbeiten während die Privatinsolvenz ist Pflicht

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Wer mit einem Online-Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung gegen die Privatinsolvenz ankämpft, der ist in seinen Entscheidungen weiterhin komplett frei. Wer dagegen Privatinsolvenz angemeldet hat, der muss mit einigen schweren Einschränkungen leben. Dazu gehört allen voran die Arbeit, denn wer mit einem Job in die Privatinsolvenz eintritt, der muss diesen auch mit allen Mitteln halten. Ausnahmen gibt es selbstredend dann, wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wurde – und keine größere Mitschuld daran trägt. Auch in diesem Fall allerdings ist es zwingend erforderlich, dass man sich postwendend um einen neuen Job bewirbt. Das gilt selbst dann, wenn das Arbeiten recht sinnlos erscheint, weil fast das gesamte Gehalt sowieso an die Gläubiger geht.

Regelung gilt auch für Ausbildungsplätze

Ähnlich kompliziert ist die Sache, wenn man sich in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Nicht gerade selten kommt es vor, dass Menschen ihre Ausbildung abbrechen. Dafür gibt es zahlreiche Gründe, die keineswegs immer nur mit dem Auszubildenden selbst zu tun haben. Doch wer während einer Privatinsolvenz eine Ausbildung macht, der kann diese nicht einfach aufgeben. Das käme einer eigenen Kündigung gleich und würde große Probleme in der Wohlverhaltensphase mit sich bringen. Das bedeutet allerdings gleichzeitig noch nicht, dass man unter keinen Umständen aus seiner Ausbildung herauskommt. Wichtig ist dabei vielmehr, dass man sich schon vor der Kündigung auf die Suche nach einem neuen Job oder einem neuen Ausbildungsplatz macht. So umgeht man jegliche Schwierigkeiten und bleibt zugleich die komplette Zeit in der Erwerbstätigkeit.

Privatinsolvenz kann man oft verhindern

Besonders häufig ist der Fall einer Privatinsolvenz während der Ausbildung zwar nicht, doch von Zeit zu Zeit kommen diese Fälle dennoch vor. Für junge Menschen sollte es dabei die oberste Maxime sein, eine Privatinsolvenz zu verhindern. Dadurch, dass die Schulden in jungen Jahren oft relativ gering sind, lassen sie sich von einer Schuldnerberatung und einem Online-Konto ohne Schufa vielfach schnell in den Griff bekommen. So lassen sich die Privatinsolvenz und damit der Verlust der Eigenständigkeit verhindern. Gerade in jungen Jahren, wo man noch einige wichtige Entscheidungen treffen muss, ist eben jene Eigenständigkeit absolut entscheidend. Sie aufzugeben kann schlichtweg nur ein Fehler sein.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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