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Auch gegenüber der Schufa hat man Rechte

Wenn es um die Schufa geht, hat man oft den Eindruck, gar keine Rechte zu haben. Doch es gibt durchaus Möglichkeiten gegen Fehler vorzugehen!

Der Schufa fühlt man sich fast schon ein wenig ausgeliefert. Wer damit zurechtkommen muss, eine schlechte Score bei der Schufa zu haben, der hat es im Leben gemeinhin nicht einfach. Das gilt bei der Wohnungssuche genauso wie beim Abschluss eines Mobilfunkvertrags. An einen Kredit oder eine Kreditkarte ist zudem oft nicht zu denken. Entsprechend setzen viele betroffene Verbraucher auch auf ein Produkt wie das Online-Konto ohne Schufa, um zumindest beim Girokonto einen Ausweg zu finden, der „ohne Schufa“ funktioniert. Doch wer sich von der Schufa nicht richtig behandelt fühlt, der hat durchaus auch Rechte. Man muss eben nur wissen, welche das sind und wie man vorgeht. Dieser Artikel soll dazu einen ersten Überblick bieten.

Die Schufa unterliegt klaren Regeln

Manchmal wird man den Eindruck nicht los, dass die Schufa eine Art rechtsfreier Raum ist. Doch so schlimm ist es nicht, denn die Auskunftei aus Wiesbaden unterliegt klaren Regeln und muss sich auch staatlichen Landesschützern rechtfertigen. Einzig die genaue Bonitätsberechnung muss die Schufa nicht freigeben, was immer wieder für Ärger sorgt. Doch wenn es um falsche oder veraltete Einträge geht, hat die Schufa durchaus dafür zu sorgen, dass diese berechtigt werden. Als Verbraucher hat man hierauf ein Recht, das man auch durchaus einfordern kann. Gibt es Probleme, kann man sich an die Datenschutzbehörde wenden, die in umstrittenen Fällen auch eine Schlichtungsstelle einschalten kann. Zumeist ist dies allerdings gar nicht notwendig, denn die Klärung von fehlerhaften oder veralteten Einträgen in der Schufa funktioniert meist reibungslos.

Löschung über Schufa oder Vertragspartner möglich

Wer falsche oder veraltete Daten in seiner Schufa-Auskunft vorfindet, kann diese nach einem vergleichsweise einfachen Muster löschen. Mit einem förmlichen Schreiben an die Schufa kann man die Löschung von falschen oder veralteten Daten anstoßen. Gewöhnlich reagiert die Schufa dann innerhalb weniger Woche und nimmt entweder direkt die Löschung vor oder erklärt, warum diese nicht erfolgt. Teilweise ist dies deshalb der Fall, weil man sich als Verbraucher zuerst an den Vertragspartner wenden muss, also das Unternehmen, das den Eintrag veranlasst hat. In diesem Fall ist es dann noch notwendig, dass man sich wiederum an dieses Unternehmen wendet, um die Löschung in Auftrag zu geben. Sofern der Datensatz wirklich falsch oder veraltet ist, stellt dies gewöhnlich kein Problem dar. Teilweise muss man aber dranbleiben, denn die Unternehmen beschäftigen sich mit Anfragen dieser Art häufig etwas langsam.

Beweislast liegt rein rechtlich bei der Schufa

Wenn Inhaber eines Online-Konto ohne Schufa bei der Löschung der Daten auf Probleme stoßen, sollten sie sich zuerst an eine Datenschutzbehörde wenden. In den allermeisten Fällen reicht das schon deshalb auf, weil die Behörden die Schufa auffordern können, Beweise für die Richtigkeit des Eintrags vorzulegen. Die Beweislast liegt juristisch betrachte nämlich bei der Schufa, diese darf nur dann etwas speichern, wenn es auch entsprechende Beweise gibt. Wer im Recht ist, hat gegen die Schufa also durchaus Rechte. Die Löschung von veralteten und falschen Daten ist dabei meist sogar einfacher, als man sich im ersten Moment denken mag.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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