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Auch Prominente sind vor Pfändung nicht geschützt

Die Pfändung von Diäten kommt sehr selten vor. Das liegt allen voran daran, dass die wenigsten Politiker mit finanziellen Problemen zu kämpfen haben. Dennoch kommt es von Zeit zu Zeit vor, dass auch Politiker Privatinsolvenz anmelden müssen. Einen prominenten Fall liefert derzeit die Parteivorsitze einer jungen Partei, die erstmals in den Landtag in Sachsen eingezogen ist. Diäten sind so etwas wie die Vergütung, die ein Abgeordneter für seine Arbeit erhält. Man könnte Diäten auch mit Gehalt gleichsetzen. Diese Diäten sind entsprechend im Rahmen eine Privatinsolvenz ganz genauso pfändbar wie ein normales Gehalt. Für einen Single gilt entsprechend während der Privatinsolvenz – auch als Abgeordneter –, dass nur etwas mehr als 1.000 Euro des Gehalts übrigbleiben. Der Rest wird unter den Gläubigern verteilt. Deshalb lohnt sich auch für Politiker unter Umstände ein Produkt wie das Onlinekonto ohne Schufa, um die eigenen Finanzen im Blick zu behalten. Selbstredend lohnt sich ein Produkt wie das Online-Konto auch vor der Privatinsolvenz. So kann die Privatinsolvenz manchmal sogar komplett verhindert werden.

Auch Prominente sind nicht vor Pfändung geschützt

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Grundsätzlich zeigt der aktuelle Fall deutlich, dass jeder beim Thema Privatinsolvenz gleich ist. Egal ob ein früherer Millionär, ein Manager oder eine Abgeordnete – gepfändet wird bei allen gleich. Auch bei der Pfändungsfreigrenze gibt es keine Unterschiede. Einzig und allein mögliche Freigrenzen, etwa für Verheiratete oder Väter und Mütter machen es möglich, dass ein größerer Teil des Gehalts auch beim Arbeitnehmer ankommt. Meistens sind dann aber auch die Kosten höher, wodurch sich daraus kein direkter Vorteil ergibt. Grundsätzlich ist das Leben während einer Privatinsolvenz entsprechend schwierig, was besonders dann gilt, wenn man auch noch auf einem Onlinekonto ohne Schufa spart, um die Privatinsolvenz möglicherweise früher zu beenden. Man spricht während der Privatinsolvenz nicht umsonst von einem Leben auf dem Existenzminimum.

Pfändung sorgt für faire Verteilung des Einkommens

Selbstredend sind viele Menschen zum Thema Pfändung alles andere als positiv gestimmt. Dennoch macht die Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter Sinn, denn nur so kann garantiert werden, dass das eingezogene Geld auch fair zwischen den Schuldnern verteilt wird. Dabei muss ein Insolvenzverwalter etwa auch beachten, dass es sogenannte vorrangige Gläubiger gibt. Je nach Insolvenz kann es sein, dass die Forderungen eines Gläubigers zuerst bedient werden müssen, ehe alle am eingezogenen Geld partizipieren können. Da kein Schuldner das selbst machen könnte und zudem meist auch kein Vertrauen der Gläubiger für einen solchen Schritt hat, muss die Aufgabe von einem Insolvenzverwalter übernommen werden.

Insolvenzverwalter und Gericht müssen bezahlt werden

Dennoch ist auch die Rolle des Insolvenzverwalters nicht umstritten, denn auch er wird für seine Arbeit bezahlt. Dabei handelt es sich, wie im Übrigen auch bei den Gerichtskosten, um eine vorrangige Forderung. Wer etwa früher aus der Privatinsolvenz aussteigen muss, der muss beispielsweise nach drei Jahren neben knapp einem Drittel der Gesamtschulden auch die gesamten Gerichts- und Verfahrenskosten begleichen. Wer nach fünf Jahren aussteigt, der muss immerhin die gesamten Gerichtskosten und eben diese für den Insolvenzverwalter begleichen. Die Gesamtkosten dafür liegen gewöhnlich im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Bei all diesen Zusatzkosten wird eine Verhinderung der Privatinsolvenz durch ein Produkt wie das Online-Konto ohne Schufa gleich noch deutlich attraktiver!

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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