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Auch Ungarn bekommt ein Privatinsolvenzrecht

In Deutschland ist die Privatinsolvenz ein wenig verhasst. Viele Menschen versuchen alles, um mit einem Onlinekonto ohne Schufa oder ähnlichen Produkten zu verhindern, irgendwann in die Privatinsolvenz abzurutschen. In anderen Ländern, in denen es noch keine Privatinsolvenz gibt, hoffen die Bürger schon lange auf die Einführung einer solchen. Ein gutes Beispiel dafür ist Ungarn. Dass die Privatinsolvenz so einen schlechten Ruf hat, liegt eigentlich nicht an dem System. Die Einführung der Privatinsolvenz in Deutschland vor einigen Jahren wurde noch gefeiert. Heute dagegen ist die Privatinsolvenz zu einer Art Angstbild geworden, vor dem sich Menschen mit Schulden fürchten. Die strikten Regeln mit einer Wohlverhaltensphase, die bis zu sechs Jahre dauern kann und ein Leben am Existenzminimum bedeutet, versuchen immer mehr Menschen durch ein Online-Konto ohne Schufa eben jenes Schicksal zu verhindern. Doch an sich hat die Privatinsolvenz auch ihre positiven Seiten, denn während man in anderen Ländern die Verschuldung nur durch Rückzahlung abbauen kann, gibt es in Deutschland die Chance auf Absolution nach drei, fünf oder sechs Jahren – egal, ob man alles zurückgezahlt hat oder nicht.

Ungarn führt Privatinsolvenz ein

paper workIn anderen Ländern freut man sich deshalb bereits auf die Einführung eines ähnlichen Rechtskonstrukts. So etwa in Ungarn, wo es bislang noch überhaupt kein Mittel gab, das einer Privatinsolvenz nach deutschem Vorbild auch nur nahe kommt. Das allerdings soll sich ändern, denn die Regierung plant die Einführung eines neuen Insolvenzrechts. Dieses kommt allerdings eher einer Familien- oder Haushaltsinsolvenz gleich als einer Privatinsolvenz nach deutschem Muster. Interessant ist dabei insbesondere, dass für die Berechnung der Schulden das Vermögen des gesamten Haushalts und nicht nur der verschuldeten Person herangezogen wird. Hat also die Familie noch Geld übrig, wird auch dieses in das Insolvenzverfahren integriert. Eine Insolvenz einer Einzelperson ist dagegen nur in Ausnahmefällen möglich.

Mindest- und Höchstgrenze für die Privatinsolvenz

Das ungarische Privatinsolvenzrecht, das bald Realität werden soll, hat noch einige andere Besonderheiten. So gibt es unter anderem eine Mindest- und Höchstgrenze, die bei umgerechnet 6.200 beziehungsweise 62.000 Euro liegt. Während die Mindestgrenze durchaus nachvollziehbar ist, überrascht die Höchstgrenze doch. Hier zeigt sich klar und deutlich die Linie der Regierung, welche die Privatinsolvenz insbesondere für ärmere Menschen ermöglichen will. Reiche Bürger sollen durch die neue Rechtslage keine Möglichkeit haben, ihre Schulden zu beseitigen. Grundsätzlich wird die Reform in Ungarn dennoch positiv gesehen, denn bislang mussten viele Menschen ihr ganzes Leben lang mit einer Verschuldung leben. Das soll durch die neue Rechtslage nun vorbei sein.

Privatinsolvenz hat auch Vorteile

Diese positive Grundstimmung sollte man eigentlich auch nach Deutschland übertragen. Hierzulande wird die Privatinsolvenz immer noch viel zu selten als positiv angesehen, obwohl sie so vielen Menschen schlussendlich hilft. Wer während der Privatinsolvenz auf ein Onlinekonto ohne Schufa setzt, der kann zudem einen Teil seines Gehalts selbst verwenden und ein damit ein ganz normales Leben führen. Die Wohlverhaltensphase ist zweifelsohne keine schöne Zeit im Leben, zu sehr schränkt sie ein. Dennoch bedeutet das nicht, dass man nicht danach wieder mit einem komplett neuen Leben starten kann. Eine Möglichkeit wie diese würden sich Menschen in Ländern ohne Privatinsolvenzrecht wünschen.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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