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Auf ein Pfändungsschutzkonto sollte man nicht verzichten

Schulden sind für immer mehr Menschen in Deutschland ein Problem. Auch eine Pfändung wird für immer mehr Menschen zu einer traurigen Realität. Mit einem P-Konto kann man sich dagegen zumindest ein wenig schützen. Ein solches Pfändungsschutzkonto ist beispielsweise das bekannte Online Konto ohne Schufa. Wer von einer Pfändung betroffen ist, sollte gleich aus mehreren Gründen auf ein Konto dieser Art setzen.

Wer mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat, der sucht meist nach einer Lösung, um aus dem Schlamassel wieder herauszukommen. Eine Schuldnerberatung kann dabei in jedem Fall helfen. Diese rät in den meisten Fällen auch dazu, auf ein Produkt wie das Online Konto ohne Schufa zu setzen. Der Grund: Es handelt sich um ein Pfändungsschutzkonto. Grundsätzlich kann ein jedes Girokonto in ein solches Konto umgewandelt werden. Bei einem existierenden Konto ist das allerdings teilweise mit Aufwand verbunden. Nicht zuletzt fürchten sich auch viele Verbraucher vor dem Gang zur Bank, um dieser mitzuteilen, dass man auf Grund der finanziellen Probleme eine Umwandlung in ein P-Konto anstoßen muss.

Pfändungsschutzkonto kann im Internet eröffnet werden

Wer sich diesen Gang nach Kanossa ersparen will, kann ganz einfach auch im Internet ein neues Pfändungsschutzkonto eröffnen. Besonders interessant ist das bei einem Produkt wie dem Online Konto ohne Schufa, das komplett ohne Schufa-Prüfung eröffnet werden kann. Die Eröffnung des Kontos dauert meist nur einige Minuten. Die Verwaltung der Finanzen ist mit einem solchen Pfändungsschutzkonto danach aus mehreren Gründen einfacher. Der Pfändungsschutz ist nämlich nur eine Komponente. Beim Online Konto ohne Schufa und genauso bei vielen anderen Produkten dieser Art gibt es auch noch eine eingebaute Schuldenbremse. Dadurch, dass es keinen Dispositionskredit gibt, kann man immer nur so viel Geld ausgeben wie auch auf dem Konto ist.

Pfändungsschutzkonto schützt mindestens 1.130 Euro

Ein Pfändungsschutzkonto in Deutschland schützt einen pauschalen Basisbetrag im Monat vor der Pfändung. Dabei handelt es sich um den aus der Pfändungstabelle errechneten Schutzbetrag. Dieser liegt grundsätzlich immer bei mindestens 1.133,80 Euro – dieser Betrag ist auf einem Pfändungsschutzkonto in jedem Fall geschützt. Dazu kommen allerdings vielfach weitere Freibeträge. Bei Unterhaltspflicht kommen 426,71 Euro für die erste Person dazu, je 237,73 Euro für die zweite bis fünf Person. Damit kann der Pfändungsschutz durchaus umfangreich auffallen und dafür sorgen, dass man immer zumindest über einen gewissen finanziellen Grundstock verfügt. Eine Pfändung ist immer nur für Beträge möglich, die über den jeweiligen Freibetrag hinausgehen. Bei einem Girokonto ohne Pfändungsschutz kann dagegen das ganze Vermögen gepfändet werden.

Gemeinschaftskonten können keinen Pfändungsschutz genießen

Wichtig ist auch, dass eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto bei einem Gemeinschaftskonto nicht möglich ist. Das betrifft beispielsweise Ehepartner. Unabhängig davon, ob beide Personen mit einer Pfändung zu kämpfen haben, ist eine Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto leider nicht möglich. Vielmehr müsste in diesem Fall das alte Girokonto gekündigt werden. Stattdessen sind zwei gesonderte Girokonten notwendig, um vom Pfändungsschutz zu profitieren. Beide Betroffenen können zum Beispiel auch auf ein Online Konto ohne Schufa setzen. Ist nur eine Person betroffen, ist eine Trennung der Finanzen sowieso empfehlenswert. Grundsätzlich gilt allerdings: Auf ein Pfändungsschutzkonto sollte man auf keinen Fall verzichten, wenn eine Pfändung bevorsteht.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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