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Baum weg? Wohnung weg!

Es klingt unglaublich, aber schon ein Baum kann das Leben grundlegend verändern. Ein Baum? Eine Geschichte aus dem Westfälischen macht gerade auf Grund der scheinbar geringen Relevanz einer „Straftat“ die Runde. Betroffen ist eine Frau, die nicht nur in Privatinsolvenz lebt, sondern auch noch ihre Wohnung räumen muss. Warum? Weil sie einen Baum hat fällen lassen.

Die Neue Westfälische berichtete Anfang Februar über einen schier unglaublichen Fall. "Fall" ist hier ein gutes Stichwort, denn es geht um die Fällung eines Baumes. Dieser wiederum hat eine Vorgeschichte. Auf Grund einer Birke klagten mehrere Mieter eines Wohnhauses in Bielefeld über verstopfte Dachrinnen, schimmelige Wände und nicht zuletzt auch allergische Reaktionen. Nach Angaben der Mieter gab es Absprachen mit dem Vermieter sowie der Hausverwaltung, die einer Fällung zwar zustimmten, diese aber nicht umsetzten. Die Eigentümer spielten dabei auf Zeit und wollten den Baum scheinbar nicht eigenhändig fällen. Die Mieter sahen in der eigentlichen Zustimmung zur Fällung aber eine mündliche Erklärung, dass sie diese selbst übernehmen dürften – fälschlicherweise.

Frau schreibt Fällung des Baums aus

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Doch diese Geschichte wird noch deutlich kurioser. Anstatt dass die Mieter die Fällung des Baums selbst übernommen hätten, nahm eine Mieterin die Sache indirekt selbst in die Hand. Bei der Online-Plattform eBay Kleinanzeigen stellt sie den folgenden Suchtext ein: „Verschenke Baum zur Selbstfällung, Selbstabholung. Mitnehmen und weg.“ Das mag nicht nach dem lukrativsten Angebot überhaupt klingen, doch es fanden sich Abnehmer, die schon kurz darauf vor der Tür standen und mit der Fällung begannen. Dabei ging auch soweit alles gut und die Birke wurde abtransportiert. Bei der Fällung fiel zudem auf, dass die Birke Pilzbefall hatte, ein Gesundheitsrisiko. Eine Fällung war also schlussendlich unumgänglich. Dem Eigentümer passte die eigenwillige Aktion aber dennoch nicht.

Kündigung vier Wochen nach der Fällung

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Anstatt dankbar über die Fällung zu sein, entschieden sich die Eigentümer für einen drastischen Schritt: Sie sprachen eine Kündigung gegen die engagierte Mieterin aus. Als Grund genannt wurde die „Beschädigung von Mieteigentum“ genannt. Der Baum gehörte immerhin nicht der Mieterin, sondern dem Eigentümer. Verschenken oder zur Fällung ausschreiben durfte die Mieterin den Baum also offiziell nicht. Doch anstatt Kulanz walten zu lassen, hielten die Eigentümer an der Kündigung fest – obwohl fast alle Mieter der Immobilie der Meinung waren, dass es eine mündliche Absprache gegeben hätte. Dabei gab es aber ein Problem: Die beiden Mitarbeiter, welche diese Absprache getroffen haben sollen, arbeiteten nicht mehr bei der Verwaltungsgesellschaft. Die neue Sachbearbeiterin dagegen hatte laut eigenen Angaben keine Kenntnis von einer Absprache dieser Art.

Gericht stellt sich auf die Seite des Vermieters

Für die Mieterin sollte die Sache besonders bitter werden, denn sie zog zwar vor Gericht. Dort wartete jedoch eine Niederlage auf sie. Denn das Amtsgericht stellte sich hinter den Vermieter. Eine schriftliche Abmachung lag nicht vor und an die mündlichen Zusagen wollte sich keiner mehr erinnern. Die aktuelle Sachbearbeiterin wies zudem darauf hin, dass sie eine schriftliche Anfrage abgelehnt habe – der Baum aber dennoch gefällt worden sei. Für die Mieterin bleibt nur die Suche nach einer neuen Wohnung. Geld für ein Berufungsverfahren hat sie nicht, denn die Frau lebt in Privatinsolvenz und darf keine Schulden mehr aufnehmen. Eine traurige Geschichte, die zeigt, wie schon eine Lappalie das ganze Leben aus der Spur bringen kann.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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