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Betrüger rutschen oft in die Privatinsolvenz ab

In einem Frankfurter Immobilienskandal wurde vor kurzem ein Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten mussten sich mit Strafen von zwei und drei Jahren im Gefängnis abfinden. Auch die Privatinsolvenz ist für einen der Angeklagten mittlerweile unausweichlich. Damit gerechnet hatten die Angeklagten vor wenigen Jahren aber wohl noch nicht. Als in der Nähe des Frankfurter Flughafens in den letzten Jahren ein Immobiliendeal nach dem anderen ausgehandelt wurde, schöpfte noch niemand Verdacht. Erst Jahre später wurde klar, dass Schmiergeld im Spiel gewesen ist. Anders ist retrospektiv auch nicht zu erklären, wie die beteiligten Firmen Gewinne in Millionenhöhe machen konnten, ohne, dass die bisherigen Besitzer des Bodens auch nur einen Bruchteil dessen erhalten hatten. Doch die Personen, die sich damals eine goldene Nase verdient haben, müssen nun ins Gefängnis. Die Strafe hält sich mit zwei beziehungsweise drei Jahren zwar in Grenzen, doch auch finanziell läuft es scheinbar nicht mehr gut. Einer der Betrüger musste bereits Privatinsolvenz anmelden – den übrigen Teil der vielen verdienten Millionen musste er zurückzahlen.

Betrug und Privatinsolvenz

© Chrisharvey | Dreamstime Stock Photos

Dass Menschen, die auf Grund eines Betrugsfalls ins Gefängnis müssen, auch mit einer Privatinsolvenz kämpfen müssen, ist nichts Neues. Jedes Jahr kommt es viele hundert Mal vor, dass Menschen, die wegen Finanzbetrug vor Gericht stehen, finanziell in eine schwierige Situation kommen, wenn ihre Taten aufgedeckt werden. Oft ist die finanzielle Situation dann so prekär, dass nicht einmal mehr ein Onlinekonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung helfen können. Nicht aus den Augen verlieren sollte man aber zudem, dass sich die Ankläger oft darüber echauffieren, dass von dem durch die Straftat erlangten Geldes nahezu nichts mehr übrig ist. Vielfach ist dabei auch unklar, wo das Geld hingeflossen ist. Ein entscheidendes Problem, dass die Privatinsolvenzverfahren in Frage stellt.

Geld zur Seite geschafft?

Die Frage, die sich dabei immer wieder stellt, ist die, ob Betrüger sich entschieden haben, Geld zur Seite zu schieben, ehe sie sich gestellt haben. Wie bei allen finanziellen Straftaten geht es meist um Summen im fünf-, sechs- oder gar siebenstelligen Bereich. Wer sich vor Gericht stellt oder der Anklage nicht mehr entkommen kann, hat meist aber nur noch einen Bruchteil dessen, was er oder sie durch den Betrug verdient hat, in eigenem Besitz. Fraglich erscheint da oftmals, wo das Geld hingeflossen sein könnte. In einem aktuellen Prozess um einen wichtigen Manager soll das Vermögen beispielsweise an andere Familienmitglieder geflossen sein. Es geht aber auch viel banaler: In der Vergangenheit wurden Betrüger nach Absitzen der Strafe oft dabei erwischt, wie sie verstecktes Geld wieder ausfindig gemacht hatten. Säcke voller Bargeld im Garten oder im Schuppen sind nur zwei Beispiele, wie man Geld vor der Privatinsolvenz verstecken kann.

Ehrliche Menschen müssen leiden

Dieses Verhalten von Betrügern stellt immer wieder die Privatinsolvenz als Ganzes in Frage. Das aber ist ein entscheidender Fehler, denn das Verfahren wird meist von Menschen wahrgenommen, die wirkliche Probleme haben. Wer auf ein Onlinekonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, der hat meist schlichtweg finanzielle Probleme. Nur in den seltensten Fällen steht eine Privatinsolvenz in Zusammenhang mit einer Straftat. Übrigens: Stammen Schulden aus einer finanziell relevanten Straftat, kann das Privatinsolvenzverfahren als solches verwehrt werden. Auch eine Restschuldbefreiung kann bei einem begründeten Verdacht ausbleiben.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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