Bundesregierung lockert Regelungen für Firmeninsolvenzen
Die Bundesregierung will in der Corona-Pandemie mehr Firmen vor einer Insolvenz retten. Eine Sonderregelung wurde verlängert, eine weitere neu aufgelegt.
Das Insolvenzrecht wurde in Deutschland in den letzten Jahren eher selten verändert, was von vielen Experten kritisiert wird. Auch weiterhin macht Deutschland es Firmen deutlich schwieriger, sich zu sanieren, als andere Länder. Dennoch tut sich mittlerweile etwas, denn die Pandemie rund um das Coronavirus könnte zu vielen Insolvenzen führen und damit auch viele Verbraucher – Mitarbeiter genauso wie Selbstständige und Freiberufler – ebenfalls in finanzielle Probleme stoßen. Entsprechend hat die Regierung reagiert und gleich auch zwei Neuregelungen gesetzt.
Bedingte Verlängerung der Aussetzung des Insolvenzantrags
Zum einen hat sich die Regierung entschieden, die aktuell gültige Ausnahme für die Pflicht zur Insolvenz bei der Vorlage von Insolvenzgründen bis zum Ende des Jahres zu verlängern. Damit müssen Unternehmen, die vor der Krise hätten Insolvenz anmelden müssen, nicht mehr zwingend zum Insolvenzrichter. Allerdings wurde die Regelung im Vergleich zum Sommer deutlich abgeschwächt: Die Aussetzung bis Ende des Jahres gilt nur dann, wenn ein Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist – also zumindest aktuell noch die Rechnungen begleichen kann. Damit dürfte es im vierten Quartal bereits zu zahlreichen Insolvenzen kommen, da viele Unternehmen infolge der Krise bereits jetzt nicht mehr in der Lage sind, alle Forderungen zu bedienen.
Einfacherer Weg herum um die Insolvenz ab 2021
Zum anderen hat die Bundesregierung sich entschieden, die generelle Rechtslage rund um das Insolvenzrecht zu überarbeiten. „Unternehmen, die eine Mehrheit ihrer Gläubiger mit einem soliden Plan von ihrer Sanierungsperspektive überzeugen, können ihr Sanierungskonzept künftig auch ohne Insolvenzverfahren umsetzen“, heißt es dazu von Christine Lambrecht, der zuständigen Justizministerin. Das moderne Sanierungs- und Insolvenzrecht soll es möglich machen, dass nicht von einer Zahlungsunfähigkeit betroffene Firmen, nicht mehr zwingend in die Insolvenz müssen. Die wichtigsten Änderungen sind eine Reduzierung der Finanzplanung für die Rückzahlung von Schulden – statt bislang zwei Jahren sind nun nur noch vier Monate müssen – sowie die Veränderung der notwendigen Zustimmung für eine Umschuldung statt einer Insolvenz. Statt Einstimmigkeit gilt hier ab 2021 ein Quorum von 75 Prozent.
Neues Privatinsolvenzrecht noch nicht auf dem Weg
Während sich beim Thema Firmeninsolvenzen etwas tut, stockt es bei der Umsetzung des neuen Privatinsolvenzrechts in Deutschland weiterhin. Eigentlich war bereits seit Monaten eine Neuregelung geplant, welche die Dauer der Insolvenz deutlich verkürzen sollte. Neuer Standard soll eine verkürzte Privatinsolvenz von drei Jahren sein, die Verbrauchern einen Neustart nach einer Pleite leichter machen soll. Mittlerweile muss man davon ausgehen, dass die Regelung erst im neuen Jahr kommt. Das sind unschöne Nachrichten für Inhaber von einem Online-Konto ohne Schufa, die mit einer Insolvenz planen. Dennoch könnte sich das Warten auf die neue Rechtslage lohnen, denn die Änderungen bei Firmeninsolvenzen zeigen, dass die Regierung das Thema auf der Agenda hat.
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