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Darf die Schufa Insolvenzdaten speichern?

Die Daten über eine Privatinsolvenz beeinträchtigen die Bonität und führen viele Betroffene auf einen schweren Weg. Darf die Schufa überhaupt Daten zu einem Insolvenzverfahren speichern? Diese Grundfrage muss der Europäische Gerichtshof aktuell klären.

Definiert sich die Schufa neu?

Die Schufa muss aktuell mit dem einen oder anderen gravierenden Urteil zurechtkommen. Besonders für Aufsehen sorgte in den letzten Wochen ein erstes Urteil. Die Schufa soll dementsprechend eine Speicherung von Insolvenzdaten über die gesetzliche Frist von drei Monaten hinweg untersagt werden. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden zog den Europäischen Gerichtshof (EuGH) dazu. Die Richter sollen klären, ob die Speicherung der Insolvenzdaten in einem privaten Register wie der Schufa überhaupt zulässig ist.

Welche Daten von der Insolvenz werden von der Schufa gespeichert?

Die Schufa speichert Informationen über eine Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz). Die Daten werden meist aus öffentlichen Registern entnommen. Dabei speichert die Schufa:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung
  • Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
  • Abweisung des Insolvenzantrags (mangels Masse)

Diese Einträge beeinflussen die Bonität stark und werden als Negativmerkmale wahrgenommen. Dass kann dazu führen, dass Betroffene keinen Kredit oder Kreditkarte beantragen können. Das Problem hierbei ist, dass die Informationen aktuell noch drei Jahre erfasst bleiben. Das gilt auch dann, wenn diese bereits beendigt wurden.

Darf die Schufa die Insolvenzdaten speichern?

Es gibt grundsätzlich keine Regelung, dass die Schufa sich am Insolvenzregister nicht bedienen darf. Dort sind alle Daten zu Verbrauchern gespeichert, die einen Offenbarungseid leisten müssen. Die Grundidee davon ist klar: Durch das Register sollen Firmen herausfinden können, welche Verbraucher aktuell mit der Privatinsolvenz zu kämpfen haben. Diese bekommen dadurch meist keine Kredite oder können nicht auf Rechnung bestellen, was dem Schutz der Unternehmen und deren Forderungen dient.

Doch nicht nur andere Verbraucher und Firmen können die öffentlich zugänglichen Daten einsehen, sondern auch Auskunfteien wie die Schufa. Das Problem beginnt jedoch, bei der Übernahme dieser sensiblen Daten in ein privates Register. Daher finden aktuell Verhandlungen statt.

Ist die Übernahme mit dem Datenschutz vereinbar?

Waage-Gericht-Urteil_Onlinekonto

Entscheidend ist die Frage, ob die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch die Übernahme der Daten aus dem Insolvenzregister verletzt wird. Diese sieht grundlegend vor, dass ein Einverständnis vorliegen muss, wenn Daten an eine dritte Partei weitergegeben werden.

Das Urteil könnte dabei wegweisend werden, auch für viele Inhaber von einem Onlinekonto ohne Schufa, die über eine Privatinsolvenz zur Entschuldung nachdenken.

Schnell wieder eine positive Schufa nach der Insolvenz?

Sollte der EuGH die Entscheidung treffen, dass eine sogenannte Parallelspeicherung nicht zulässig ist, dürften die Folgen gerade für Verbraucher sehr positiv sein. Seit dem 1. Oktober 2020 ist eine Restschuldbefreiung im Rahmen der Privatinsolvenz in der Regel innerhalb von drei Jahren möglich.

Sollte nun auch die Schufa-Speicherung nach dem Ende des Insolvenzverfahrens wegfallen? Damit wären Schuldner nach dem Ende der Verbraucherinsolvenz wieder schuldenfrei und könnten mit einem deutlich besseren Schufa-Score rechnen. Schon das erste Urteil in dieser Sache macht viel Hoffnung. Denn die reduzierte Speicherung von maximal sechs Monaten statt wie bislang drei Jahren, ermöglicht den Betroffenen einen deutlich schnelleren Neustart.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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