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Das Privatinsolvenzverfahren im Detail erklärt

Ein Onlinekonto ohne Schufa gehört zu den besten Produkten, die im Kampf gegen die Überschuldung helfen können. Doch auch Menschen, die auf ein Online-Konto setzen, schaffen es nicht immer, eine Privatinsolvenz zu vermeiden. Wer weiß, wie das Verfahren läuft, kann sich zumindest im Vorhinein schon darauf einstellen. Eine Privatinsolvenz ist eigentlich immer nur die Ultima Ratio. Wer auf ein Produkt wie das Online Konto ohne Schufa setzt und sich früh genug Hilfe gesucht hat, der hat grundsätzlich gute Chancen, die Schulden auch ohne eine Privatinsolvenz wieder in den Griff zu bekommen. Das gilt insbesondere dann, wenn man auch auf eine Schuldnerberatung setzt, die einem dabei hilft, die eigenen Finanzen wieder zu ordnen. Doch so gut das klingt: Nicht immer reichen ein Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung aus, um die Schulden wieder in den Griff zu bekommen. Manchmal kommt der Hilferuf einfach zu spät. Oft sind die Schulden auch einfach so hoch, dass die Privatinsolvenz der einzige Ausweg ist, um irgendwann wieder ein normales Leben zu führen.

Die Privatinsolvenz erklärt

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Das Schreckgespenst Privatinsolvenz ist zweifelsfrei alles andere als ein angenehmes Szenario. Doch so schlimm wie die Privatinsolvenz in den Medien gerne gemacht wird ist sie gar nicht. In der sogenannten Wohlverhaltensphase dürfen Schuldner auch weiterhin über einen Betrag von 1.073,88 Euro im Monat verfügen, mit dem sie ihr eigenes Leben finanzieren können. Diese Freigrenze wird immer wieder erhöht, um auch Menschen, die Privatinsolvenz angemeldet haben, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Wer weniger als 1.073,88 Euro verdient oder Hartz IV bezieht, der darf sogar das komplette Einkommen behalten. In diesem Fall gehen die Gläubiger komplett leer aus. Die Wohlverhaltensphase endet dann allerdings erst nach sechs Jahren.

Der Weg in die Privatinsolvenz

Wem es trotz einer Schuldnerberatung und einem Onlinekonto ohne Schufa nicht gelingt, die eigenen Finanzen in den Griff zu bekommen, der muss erst einmal eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern anstreben. Scheitert diese, muss das von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung beglaubigt werden. Erst dann steht der Weg vor Gericht offen. Dort werden die Richter zuerst noch einmal versuchen, eine Einigung mit den Gläubigern außerhalb des Privatinsolvenzverfahrens anzustreben. Hier können sogar Minderheitsgläubiger überstimmt werden. Scheitert auch diese Art der Einigung, wird das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. In diesem Fall wird das verwertbare Vermögen des Schuldners zu Geld gemacht und an die Gläubiger verteilt. Zudem wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der sich darum kümmert, dass die Gläubiger auch noch mehr von ihren Forderungen sehen. Er verteilt etwa das Einkommen, das über der Freigrenze von 1.073,88 Euro liegt und damit für den Schuldendienst aufgewendet werden muss.

Drei, fünf oder sechs Jahre Privatinsolvenz

Es kann sich durchaus auch während eines Privatinsolvenzverfahrens lohnen, auf ein Produkt wie das Online-Konto ohne Schufa zu setzen. Seitdem das Gesetz zum Privatinsolvenzverfahren angepasst wurde, kann die Wohlverhaltensphase nämlich bereits nach drei oder fünf Jahren statt bisher nach sechs Jahren beendet werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die Rückzahlung von 35 Prozent der Gesamtschulden sowie aller Gerichtskosten (Ende nach drei Jahren) beziehungsweise die Rückzahlung der gesamten Gerichtskosten (Ende nach fünf Jahren). Gelingt einem Schuldner beides nicht, so bleibt auch weiterhin die alte Lösung mit einer automatischen Restschuldbefreiung nach sechs Jahren des Wohlverhaltens.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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