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Das Schuldenbereinigungsverfahren als Alternative zur Privatinsolvenz

Ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren gilt gemeinhin als lästiges Übel vor der Privatinsolvenz, doch genau das sollte es nicht sein. Denn sowohl in einem außergerichtlichen als auch besonders in einem gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren kann man mit den Gläubigern eine Lösung finden – und die Privatinsolvenz verhindern.

Wer auf ein Onlinekonto ohne Schufa setzt, der hat meist das Ziel, die Privatinsolvenz mit allen Mitteln zu verhindern. Egal wie mies die Situation ist, mit einem Onlinekonto und einer Schuldnerberatung hat man zumindest immer Hoffnung, dass man die Schulden auch ohne eine Privatinsolvenz noch in den Griff bekommt. Helfen kann da auch ein Schuldenbereinigungsverfahren, wie die Plattform anwalt.de berichtet. Bei diesem Verfahren gibt es zwei Varianten: Zum einen das sogenannte gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren und zum anderen das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren. Letzteres kann beziehungsweise muss man sogar anstreben, ehe man das erste Mal mit der Justiz zu tun hatte. Oft lässt sich – sofern ein guter Will erkennbar ist – schon durch dieses Verfahren eine Privatinsolvenz vermeiden.

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

© Johanna Goodyear | Dreamstime Stock Photos

Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, sollte man sich zuallererst an einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung wenden. Das ist sogar zwingend erforderlich, denn ein mögliches Scheitern des Verfahrens muss von einem Anwalt oder einem Schuldnerberater dokumentiert werden, um den Weg zu Gericht zu ebnen. Doch ein Scheitern ist keineswegs vorprogrammiert, denn wer auf eine Schuldnerberatung und ein Produkte wie das Online-Konto ohne Schufa setzt, der zeigt meist bereits deutlich, dass er es ernst meint mit dem Schuldenabbau. Kann man den Gläubigern dann noch einen Plan vorlegen, der die Rückzahlung eines Großteils der Schulden über einen definierten Zeitraum festlegt, ist eine Einigung oft möglich. Das Problem nur: Bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren müssen alle Gläubiger zustimmen. Eine Enthaltung zählt als Ablehnung. Das führt das Verfahren oft ad absurdum, da eine Zustimmung von allen Gläubigern kaum zu bekommen ist.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Bevor ein Insolvenzgericht ein Privatinsolvenzverfahren eröffnet, werden die Richter zuerst ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anstreben. Dieses unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der außergerichtlichen Einigung. Nötig ist allerdings, dass der Schuldner mindestens 35 Prozent seiner Schulden im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplans zurückzahlen möchte. Wer auf ein Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, der kann das durchaus schaffen. Was das gerichtliche Verfahren von dem außergerichtlichen unterscheidet, sind zudem die Zustimmungsquoten, die für einen positiven Ausgang vonnöten sind. So müssen nur mehr als 50 Prozent der Gläubiger, die gemeinsam für mehr als 50 Prozent der Gesamtforderungen zustimmen, um für eine Einigung zu sorgen. Ein weiterer entscheidender Unterschied: Eine Enthaltung gilt im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens nicht als Ablehnung, sondern als Zustimmung.

Gute Chancen, ohne Privatinsolvenz davonzukommen

Wer sich mit dem Schuldenbereinigungsverfahren auseinandersetzt, der merkt schnell, dass es eine sinnvolle Alternative zur Privatinsolvenz ist. Nötig ist für eine Zustimmung der Gläubiger zwar oft der Druck eines Gerichts, doch auch ein guter Plan, der eine Rückzahlung eines Teils der Schulden im Rahmen eines sinnvollen Zeitraums vorsieht, erweist sich als relevant für ein positives Ergebnis. Am Ende kommt das Schuldenbereinigungsverfahren, das rechtlich als gerichtlicher Vergleich gilt, einem Schuldenschnitt gleich. Zudem erspart man sich den starken Sparzwang, den man bei einer Privatinsolvenz hinnehmen muss.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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