Der richtige Zeitpunkt für eine kostenlose Bonitätsauskunft
Die finanzielle Situation ist aktuell für viele Verbraucher nicht einfach – umso wichtiger ist es aktuell, schnell und kostenlos an eine Schufa-Auskunft zu kommen.
Eine gute Bonität ist entscheidend, damit Verbraucher in Deutschland ein normales Leben führen können. Gleichzeitig kommt es immer öfter vor, dass Verbraucher von der Schufa negativ eingestuft werden und entsprechend mit Problemen zurechtkommen müssen. Um hier immer transparent aufgeklärt zu sein, empfehlen Experten jeden Monat eine kostenfreie Schufa-Auskunft einzuholen. Nach Art. 13 DSGVO ist eine solche Auskunft einmal im Jahr unentgeltlich möglich – diese Gelegenheit sollten Verbraucher unbedingt nutzen.
Schufa-Auskunft kann online eingefordert
Egal ob Verbraucher auf ein Produkt wie das Online-Konto ohne Schufa setzen oder nicht, sollte die Chance genutzt werden, eine Schufa-Auskunft einzuholen. Selbst wer bislang noch mit keinen Problemen zu kämpfen hat, findet teils falsche oder veraltete Einträge, die mittelfristig negative Folgen für die Bonität haben können. Die Nutzung der einmal jährlichen Auskunft ist auch deshalb sinnvoll, weil der Aufwand vergleichsweise gering ist. Eine Beantragung ist einfach und schnell im Internet möglich. Dies gilt für die Schufa genauso wie für andere größere Auskunfteien wie etwa Creditreform. Wer sich auskennt, kommt in nur fünf Minuten an eine Auskunft – diese wird danach innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.
Vorsicht vor kostenpflichtigen Angeboten
Gleichzeitig sollte man bei der Beantragung der kostenlosen Datenauskunft nach Art. 13 DSGVO eine gewisse Vorsicht walten lassen, denn die meisten Anbieter versuchen primär ihre kostenpflichtigen Angebote zu verkaufen. Das gilt besonders für die Schufa, die auf ihrer Webseite meinschufa.de verschiedene kostenpflichtige Angebote bewirbt, die entweder schneller, aktueller oder ausführlicher sein soll. Die wichtigsten Informationen müssen allerdings immer auch in der kostenfreien Auskunft vorhanden sein, die allerdings auf der Webseite der Schufa erst einmal gesucht werden muss. Hereinfallen sollte man auch nicht auf Drittanbieter, welche die kostenlose Auskunft kostenpflichtig verkaufen – und dann einfach die entsprechenden Daten im Online-Formular der Schufa eingeben.
Weitere Informationen können angefordert werden
Wer mit den allgemeinen und aggregierten Informationen der üblichen Datenauskunft nicht glücklich ist, hat zudem noch weitere Möglichkeiten. Die DSGVO ermöglicht laut Art. 15 auch einen weitreichenderen Anspruch auf bestimmte Daten, dieser ist in Art. 15 Abs. 3 noch einmal genauer ausgeführt. Demnach können Verbraucher zum Beispiel Kopien der personenbezogenen Daten anfordern. Eine solche Auskunft kann bei der Schufa nur direkt angefordert werden, oft wird einfach auf die Auskunft nach Art. 13 verwiesen. Wer mehr Auskünfte möchte, sollte hartnäckig bleiben und im Zweifel einen Anwalt einschalten. In jedem Fall gilt: Die kostenlose Möglichkeit zur Prüfung der eigenen Bonität sollte man sich nicht entgehen lassen.
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