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Der Schutzschirm für die Privatinsolvenz

Das Insolvenzrecht machte in den letzten Jahren einige Veränderungen durch. Eine davon war die Einführung des sogenannten „Schutzschirms“, der es verschuldeten Unternehmen erleichtern soll, die Insolvenz abzuwenden und eine Lösung mit den Gläubigern zu finden. Nun will erstmals eine Person den Schutzschirm nutzen, um eine Privatinsolvenz zu verhindern. Professor Doktor Detlef Uthoff, dieser Name ist mittlerweile deutschlandweit bekannt. Der Arzt, dessen Augenklinik Bellevue zuletzt immer schlechter lief, hat von der Oberbürgermeisterin von Kiel, Susanne Gaschke, ungerechtfertigte Steuererleichterungen erhalten. Das hatten mehrere Instanzen zuletzt erklärt, Uthoff kämpft aber weiter für sein Recht. Seiner Meinung nach ist eine Rückzahlung der Erleichterungen nicht rechts. Die Oberbürgermeisterin ist bereits seit einigen Monaten zurückgetreten, nur Uthoff kämpft weiter. Als nächstes plant er einen spektakulären Schritt. Der Schutzschirm für Privatvermögen Uthoff betreibt die Klinik Bellevue bereits seit 30 Jahren und bezahlt jeden Monat mehr als 150 Mitarbeitern ein angemessenes Gehalt. Diese Partnerschaft könnte bald enden, denn Uthoff, der die Klinik als Einzelunternehmer führt, hat auf Grund der Probleme durch das Steuerverfahren selbst kein Geld mehr. Grundsätzlich stammen die Schulden zwar von seinem Unternehmen, trotz allem würde Uthoff unter normalen Umständen in ein Insolvenzverfahren rutschen, denn der Einzelunternehmer haftet komplett für das Unternehmensvermögen. Ein Privatinsolvenzverfahren will Uthoff dennoch abwenden, deswegen will er sich unter den sogenannten Schutzschirm retten. Gedacht war dieser eigentlich für Unternehmensinsolvenzen. Novum im Insolvenzrecht Bislang wurde das Mittel des Schutzschirms nur bei Unternehmensinsolvenzen angewendet. Ein Privatinsolvenzverfahren unter den Voraussetzungen des Schutzschirmes, der im Rahmen der EUSG-Reform im Jahr 2012 eingeführt wurde, gab es bislang noch nicht. Einzige Ausnahme waren kombinierte Insolvenzverfahren, bei denen es sowohl um die Insolvenz der Firma als auch der der Privatperson ging. Ein Beispiel hierfür war das Verfahren um Windreich-Gründer Willi Balz. Komplett neu ist dagegen ein Schutzschirmverfahren, das sich vordergründig nur mit einer Privatinsolvenz befasst. Dieses Novum will Uthoff nun schaffen, damit hofft er auch, dass er seine Firma vor einer Unternehmensinsolvenz retten kann. Einigung mit den Gläubigern wird angestrebt Das Verfahren sieht vor, dass Uthoff innerhalb einer Frist von drei Monaten mit allen Gläubigern einen sogenannten Insolvenzplan aushandelt. Dieses erhält für gewöhnliche genaue Daten, an denen Schulden zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus wird festgelegt, welcher Teil der Gesamtschulden überhaupt beglichen werden muss und welcher Teil entfällt. Ein solcher Schuldenschnitt ist bei Insolvenzverfahren üblich, immerhin sind sich die Gläubiger zumeist einig, dass sie keine Chance mehr haben, die gesamte geforderte Summe zurückzuerhalten. Spannend ist der Fall Uthoff dennoch, denn bislang steht keineswegs fest, dass sich der Arzt mit seinen weiteres-schufafreies-angebot-im-vergleich-13-2115Gläubigern einigen kann. Diese wollen für den Moment aber noch still halten, denn gerade läuft noch der Revisionsprozess bezüglich der Steuererleichterungen für Uthoff und seine Klinik. Sollte der von der Privatinsolvenz bedrohte Uthoff doch noch gewinnen, könnte für die Gläubiger deutlich mehr Geld herausspringen. Das Schutzschirmverfahren könnte sich dann für beide Seiten lohnen – auch im Rahmen einer Privatinsolvenz.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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