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Die besondere Schonfrist von GmbHs bei Überschuldung

Bei einer Firmenpleite leiden am Ende meist sowohl die Gesellschafter als auch die Mitarbeiter. Deshalb gilt in Deutschland für GmbHs eine besondere Situation. Sie können gegen die Zahlungsunfähigkeit drei Wochen ankämpfen, ehe die Gesellschafter einen Insolvenzantrag stellen müssen. Bis dahin kann man sich durch eine Schuldnerberatung und Produkte wie das Online-Konto ohne Schufa oft selbst retten! Die Definition von Insolvenz ist in Deutschland relativ klar geregelt. Doch in der jeweils einzigartigen Situation ist die Aussage, ob es sich nun um eine Insolvenz handelt oder nicht, alles andere als einfach. Was ist eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit? In welcher Situation kann ich mit Hilfe einer kompetenten Schuldnerberatung und einem Online-Konto ohne Schufa die finanziellen Engpässe noch überwinden? Fragen wie diese stellen sich viel Gesellschafter, die in Finanznöte gekommen sind. Für eine GmbH gilt in dieser Situation allerdings ein besonderes Verfahren, das im Gesetz genau beschrieben wird. Es dreht sich dabei alles um den sperrigen Begriff Insolvenzreife.

Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit führen zur Insolvenzreife

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos

Wenn eine GmbH in finanzielle Nöte gerät, können grundsätzlich zwei Gründe dazu führen, dass die sogenannte Insolvenzreife eintritt. Das ist zum einen die klassische Überschuldung. Konkret bedeutet das, dass Eigenkapital und Verbindlichkeiten in einem so krassen Missverhältnis stehen, dass eine weitere Geschäftstätigkeit schwer vorstellbar ist. Zum anderen kann auch die Zahlungsunfähigkeit zur sogenannten Insolvenzreife führen. Eine Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, die Rechnungen von Zulieferern und weiteren Geschäftspartnern zu bezahlen. Selbstredend liegt die Zahlungsunfähigkeit auch dann vor, wenn eine GmbH kein Geld mehr hat, um anfallende Steuern oder Sozialbeiträge zu bezahlen.

Drei Wochen Schonfrist nach der Insolvenzreife

Sofern offiziell eine Insolvenzreife vorliegt, haben die Gesellschafter allerdings noch drei Wochen Zeit, eine Lösung für ihre Situation zu finden. In dieser Zeit müssen sie keinen Insolvenzantrag stellen. Eine Lösung kann beispielsweise die Hilfe durch eine Schuldnerberatung und Produkte wie das Online-Konto ohne Schufa sein. Oft ist allerdings auch eine konkrete Finanzspritze notwendig. Ein Unternehmen muss also beispielsweise einen Investor finden, um die Insolvenz noch abzuwenden. Gelingt es innerhalb von drei Wochen die Überschuldung abzuwenden, also beispielsweise das Eigenkapital aufzustocken, wird die Insolvenzreife beseitigt. Dasselbe gilt, wenn die Zahlungsengpässe gelöst werden konnten und die entsprechenden Rechnungen beglichen wurden. In einer solchen Situation kann die GmbH normal weiterbestehen. Ein Insolvenzantrag ist dann hinfällig. Gelingt es allerdings nicht, die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung zu überwinden, muss am Ende der Frist zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Massesicherungspflicht schränkt Möglichkeiten ein

Doch Unternehmer sollten nicht denken, dass sie innerhalb der drei Wochen machen könnten, was sie wollen. Während der Insolvenzreife greift die sogenannte Massesicherungspflicht. Diese schreibt konkret vor, dass das noch vorhandene Vermögen so gesichert werden muss, dass es im Falle einer Insolvenz gleichmäßig unter den Gläubigern aufgeteilt werden kann. Das bedeutet, dass in der Zwischenzeit keine Rechnungen beglichen und Zahlungen getätigt werden können. Nur wenn die gesamte Zahlungsunfähigkeit beseitigt werden kann, dürfen die Zahlungen erfolgen. Eine Bevorzugung gewisser Gläubiger soll so verhindert werden. Die einzige Ausnahme davon sind Lohnsteuerschulden und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (nicht aber der Arbeitgeberanteil), da die Nicht-Abführung unter Strafe steht. Während der Insolvenzreife sollten Gesellschafter dennoch alles tun, um das Unternehmen noch zu retten. Mit einem Online-Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung kann das oft noch gelingen!

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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