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Die Einschränkungen bei der Pfändung von Schichtzulagen

Wer auf ein Online Konto ohne Schufa setzt, der ist auf jeden Cent angewiesen. Auch Schichtzulagen sind daher vielfach eine wichtige Komponente des Einkommens, da diese das Leben ein wenig besser machen können. Was viele nicht wissen: Die Schichtzulagen sind unpfändbar. Ein neues Urteil verdeutlich das noch einmal – es gibt allerdings leichte Einschränkungen.

Mit einem Online Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung ist man im Kampf gegen die Schulden generell gut gerüstet. Doch dennoch versuchen Menschen mit Schulden an jeder Stelle so viel einzusparen, wie nur irgendwie möglich. Das gilt natürlich besonders im Rahmen einer Privatinsolvenz. Immerhin kommt es im Rahmen derer auch zu einer sogenannten Gehaltspfändung. Das bedeutet, dass ein Verbraucher immer einen gewissen Teil seins Gehaltes abgeben muss. Es gibt dafür in Deutschland eine sogenannte Pfändungstabelle, in der klar geregelt ist, wie viel von seinem Verdienst man abgeben muss. Immer bleibt einem allerdings ein Betrag von knapp mehr als 1.100 Euro als genereller Pfändungsfreibetrag.

Schichtzulagen sind von der Pfändung befreit

Der jeweilige Pfändungsbetrag errechnet sich grundsätzlich anhand des monatlichen Nettoeinkommens. Dabei gibt es allerdings Ausnahmen, das sind die sogenannten Schichtzulagen. Diese können nämlich nur sehr eingeschränkt gepfändet werden. Dennoch wird genau das immer wieder getan, wodurch Verbraucher stark benachteiligt werden. Wer auf ein Online Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt und davon betroffen ist, sollte sich deshalb Hilfe bei einer Verbraucherschutzzentrale suchen. Ein aktuelles Urteil gibt Verbrauchern nämlich noch einmal recht – geklagt hatte eine Erzieherin aus Berlin. Sie wollte das Geld für die Schichtzulagen komplett ausbezahlt bekommen, trotz Privatinsolvenz. Der Insolvenzverwalter allerdings hat die Schichtzulage ganz normal auf das Gehalt angerechnet und einen entsprechenden Pfändungsbetrag herausgerechnet.

Nicht jede Schichtzulage ist gleich

Doch der Gesetzgeber lässt auch bei Schichtzulagen Spielraum. Auch mit einem Online Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung ist man von der Pfändung von Schichtzulagen nämlich nicht geschützt. Das liegt daran, dass unterschieden wird. Nicht vor der Pfändung geschützt sind Zulagen für die Arbeit an Samstagen, normale Schichtarbeit und sogenannte Vorfestarbeit – etwa an Heiligenabend. Geschützt dagegen sind jegliche andere Schichtzulagen. Dabei handelt es sich etwa um die Zulage für die Arbeit an Feiertagen, an Sonntagen und in der Nacht. Wer an diesen Daten oder nachts arbeitet, der erhält das gesamte Geld aus der Schichtzulage komplett ausbezahlt. Das gilt auch dann, wenn man Privatinsolvenz anmelden musste und von einer Gehaltspfändung betroffen ist. Der Insolvenzverwalter darf in diesem Fall nicht auf das Geld zugreifen.

Grenzen bei der Höhe der Schichtzulage

Die gerichtliche Regelung begrenzt die Pfändungsfreiheit einer Schichtzulage allerdings auf das „Übliche“. Dieser etwas schwammige Begriff ist im Einkommenssteuergesetz genauer definiert. So sind Schichtzulagen dann von einer Pfändung geschützt, wenn sie 25 Prozent des Grundlohns bei Sonntagsarbeit, 50 Prozent des Grundlohns bei Feiertagsarbeit, 125 Prozent bei Feiertagsarbeit und 150 Prozent bei Weihnachtsarbeit nicht übersteigen. In üblichen Fällen werden diese Schwellen aber klar eingehalten. Wer auf ein Online Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, kann sich durch freiwillige Schichtarbeit in der Nacht oder an Feier- und Sonntagen also eine attraktive Summe hinzuverdienen. Für die Arbeitsstunde gibt es nicht mehr nur Geld – man muss dieses auch nicht für die Rückzahlung der Schulden aufwenden.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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