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Die katastrophale Realität beim Basiskonto

Ein Basiskonto sollte mittlerweile eigentlich jeder Verbraucher in Deutschland bekommen – doch die Realität sieht bei vielen Banken anders aus.

Ein Girokonto ist für Menschen essenziell, um ein normales Leben führen zu können. Wer kein Konto hat, der kann kein Gehalt bezahlen und kann die Miete für eine Wohnung nicht bezahlen. Nicht umsonst sprechen Schuldnerberater immer wieder von einem Teufelskreis: Ohne Konto kein Job und keine Wohnung und ohne Job oder Wohnung kein Konto – wer einmal in diesen Strudel gekommen ist, kommt kaum mehr raus. Deshalb hat auch der Gesetzgeber reagiert und das sogenannte Basiskonto geschaffen – doch in der Praxis klappt die Gesetzgebung nicht wirklich.

Banken verweigern Konten und Leistungen weiterhin

In den Medien mehren sich aktuell die Berichte darüber, dass Banken weiterhin versuchen, bestimmte Kundengruppen abzulehnen. Immer wieder kommt es vor, dass das angebliche Basiskonto eben nicht bereitgestellt wird, wenn ein Verbraucher danach verlangt. Mit fadenscheinigen Begründungen wird die Eröffnung eines Kontos abgelehnt. Wenn ein Konto doch angeboten wird, dann fehlt es oft an entscheidenden Leistungen. Beispielsweise kommt es immer wieder vor, dass die Geldkarte verweigert wird. Angeblich müsste es diese bei einem Basiskonto nicht geben – doch das stimmt nicht.

Klare Regeln für die Leistungen des Basiskontos

Ein Basiskonto muss genauso wie etwa auch das Onlinekonto ohne Schufa, bei dem es solche Probleme bei der Eröffnung für keinen Verbraucher gibt, bestimmte Leistungen zwingend bieten. Dazu gehören laut dem Gesetzgeber die folgenden:

  • Bareinzahlungen und Barauszahlungen
  • Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften
  • Ausführung von Überweisungen
  • Ausführung von Zahlungsvorgängen mittels einer Zahlungskarte
  • Überweisungen einschließlich Daueraufträge
  • Gewährleistung von Barauszahlungen an Schaltern und Geldautomaten

Wer ein Basiskonto bei einer Bank eröffnet, sollte also darauf bestehen, dass die genannten Leistungen auch geboten werden. Hierbei handelt es sich jeweils um ganz normale Bankdienstleistungen, die entscheidend sind, um ein Konto nach normalen Maßstäben sinnvoll führen zu können.

Horrorgebühren sind rechtlich zweifelhaft

Eine Lücke gibt es im Gesetz rund um das Basiskonto allerdings dennoch, weswegen eine gewisse Vorsicht geboten ist. Bei den Gebühren dürfen die Banken durchaus hinlangen, wenngleich nicht in einem unverhältnismäßigen Maße. Viel teurer als ein normales Konto darf ein Basiskonto zwar nicht sein, es kann allerdings durchaus mit Gebühren für Abhebungen, die Kontoführung oder auch Transaktionen daherkommen. Dennoch lohnt es sich in zweifelhaften Fällen bei der Verbraucherzentrale nachzufragen. Manche Banken erheben beim Basiskonto nämlich Gebühren, die so nicht erlaubt sind – etwa mehrere Euro für eine Überweisung, einen zweistelligen Euro-Betrag für Abhebungen oder auch signifikante Kontoführungsgebühren. Es zeigt sich: Noch ist das Basiskonto noch nicht der Rettungsanker, den sich viele Betroffene wünschen – mit einem Onlinekonto ohne Schufa ist man meist besser aufgestellt.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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