Die komplexe Löschung von falschen Schufa-Daten
Falscheinträge bei der Schufa können ein echtes Problem sein – die Löschung ist zumindest mit einem Anwalt aber durchaus möglich.
Wer eine kostenfreie Selbstauskunft bei der Schufa beantragt, der findet dort alle relevanten Anfragen von Banken und auch Einträge von anderen Händlern, die es bei der Schufa vermerkt haben. Gerade deshalb sollte man auch immer wieder eine Anfrage stellen, um die eigene Bonitätsauskunft zu prüfen. Wem hierbei eine falsche Auskunft auffällt, der sollte sich sofort um eine Prüfung und möglicherweise Löschung kümmern. Wichtig ist hierbei, dass man nachweisen kann, dass der entsprechende Eintrag wirklich falsch ist. Leider ist der Weg zur Löschung auch nicht ganz einfach. Wir helfen zu zeigen, wie die Löschung funktioniert und wie man die eigene Bonität wieder ins richtige Lot bringen kann.
Datenlöschung direkt beim Schufa-Vertragspartner verlangen
Anders als häufig vermutet wird, funktioniert die Löschung nicht direkt über die Schufa. Gerade wer auf ein Produkt wie das Online Konto ohne Schufa setzt, fühlt sich in seinem schlechten Bild der Schufa in diesem Moment sicherlich bestätigt. Allerdings hat dieser Prozess durchaus seinen Grund. Der jeweilige Händler muss nämlich bestätigen, dass es sich tatsächlich um einen falschen Eintrag handelt. So ist die Löschung des jeweiligen Eintrags schlichtweg signifikant einfacher. Sofern der Händler nach einem Anruf und einer entsprechenden Prüfung die Fehlerhaftigkeit bestätigt, muss dieser auch die Löschung in die Wege leiten – teilweise kann dies auch einige Wochen dauern. Auch der Prozess der Übermittlung des Fehlers und der Bestätigung durch den jeweiligen Vertragspartner der Schufa ist leider häufig nicht ganz so einfach. Teilweise sind mehrere Schreiben nötig, es können hin und wieder sogar einige Monate vorgehen, bis man zu einem Ergebnis kommt.
Bei Problemen auf einen Anwalt setzen
Natürlich gibt es allerdings Situationen, in denen der jeweilige Schufa-Vertragspartner sich im Recht sieht. In diesem Moment wird die Löschung eines Eintrags deutlich komplexer, immerhin stehen sozusagen zwei verschiedene Meinung gegenüber. Konkret muss also abgewogen werden, wer wirklich im Recht ist und ob der entsprechende Antrag wirklich löschungsbedürftig ist. Theoretisch kann man sich mit einem solchen Anliegen und entsprechenden Nachweisen direkt an die Schufa wenden, besser ist es in den meisten Fällen allerdings, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Verschiedene Anwaltskanzleien haben sich auf entsprechende Fälle spezialisiert und helfen dabei, eine Löschung der entsprechenden Schufa-Daten zu erzwingen. Wichtig ist natürlich, dass man auch wirklich nachweisen kann, dass der jeweilige Antrag komplett falsch, veraltet oder zumindest stark fehlerhaft ist. Nur dann ist die Erzwingung einer Löschung möglich.
Schufa-Daten bleiben sehr lange gespeichert
Die Situation einfach auszusetzen, ist für die meisten Verbraucher ebenfalls keine Alternative. Bis Schufa-Daten nämlich gelöscht werden, vergehen meist viele Jahre. Ein negativer Eintrag bleibt solange bestehen, wie ein entsprechender Gläubiger ein Schuldverhältnis sieht. Selbst wenn ein solches beendet ist (etwa bei vollständiger Rückzahlung eines Kredits oder dem verspäteten Ausgleich einer Händlerrechnung), kann die Löschung noch bis zu drei Jahren, in Ausnahmefällen sogar noch länger dauern. Auch wer auf ein Online Konto ohne Schufa setzt, sollte sich also nicht alles gefallen lassen und bei falschen Schufa-Daten unbedingt die Initiative ergreifen.
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