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Die Restschuldbefreiung kann einem verwehrt werden

Die Privatinsolvenz ist eine der schwierigsten Phasen im Leben vieler Menschen. Selbstredend geht es dabei hauptsächlich um die sogenannte Wohlverhaltensphase, denn in dieser muss man sich – wie der Name schon sagt – wohl verhalten, um eine Befreiung der Restschulden zu erhalten. Wenn einem diese versagt wird, ist nämlich die gesamte Privatinsolvenz umsonst. Wer es nicht geschafft hat, sich mit einem Online-Konto ohne Schufa gegen die Privatinsolvenz zu stemmen, der steht meist vor einem Scherbenhaufen. Das normale Privatinsolvenzverfahren dauert sechs Jahre und bedeutet scharfe Einschnitte. Wer privatinsolvent ist, der erhält nur noch einen Pfändungsfreibetrag von knapp über 1.000 Euro im Monat – völlig unabhängig davon, wie hoch das Einkommen liegt. Wer allerdings weniger verdient oder Arbeitslosengeld II erhält, der kann sogar noch weniger Geld zum Leben haben. Doch so hart die Zeit dadurch klingt, es ist dennoch essentiell, dass man im Rahmen der Wohlverhaltensphase keine Fehler begeht. Diese nämlich können gravierende Folgen für die Restschuldbefreiung haben.

Keine neuen Schulden machen

© Johanna Goodyear | Dreamstime Stock Photos

Der wichtigste Schritt, um die Privatinsolvenz erfolgreich zu überstehen, ist, keine neuen Schulden zu machen. Wem es gelingt, die eigenen Finanzen in Griff zu halten, der muss sich keine großen Sorgen machen. Helfen kann dabei beispielsweise ein Onlinekonto ohne Schufa, denn dieses bietet eine eingebaute Schuldenbremse. Eine Zahlung eines Beitrags, der über dem Guthaben des Girokontos liegt, ist somit nicht mehr möglich. Dadurch begeht man weder beim Einkauf einen folgeschweren Fehler noch muss man mit dem Risiko von rasant steigenden Dispositionsgebühren fürchten. Wem es so gelingt, die eigenen Finanzen in Griff zu behalten, der kann sich meistens nach spätestens sechs Jahren darüber freuen, dass die Restschulden erlassen werden.

Keine Straftaten begehen

Die Wohlverhaltensphase richtet sich aber nicht nur an finanzielle Aspekte. Entscheidend ist zudem nämlich, dass man keine Straftaten begeht. Wer den Fehler macht, ein Finanzverbrechen zu begehen, dem kann die Restschuldbefreiung schnell und einfach versagt werden. Statt auf ein Onlinekonto ohne Schufa zu setzen, machen aber viele Schuldner genau diesen Fehler. Der Weg, die Schulden nach einigen Jahren hinter zu lassen, hat man sich dadurch aber schnell verspielt. Schon grundsätzlich gilt in Deutschland, dass Schulden, die durch einen verbrecherischen Akt entstanden sind, nicht im Rahmen der Privatinsolvenz abgebaut werden können. Nur in Ausnahmefällen kann man in einer solchen Situation überhaupt noch einmal ein Privatinsolvenzverfahren versuchen. Wem das verwehrt bleibt, der muss unter Umständen damit leben, das restliche Leben einen hohen Schuldenberg mit sich herumschleppen zu müssen.

Schwarzarbeit als entscheidendes Risiko

Um mehr Geld zu haben, versuchen manche Menschen in der Privatinsolvenz auch durch Schwarzarbeit besser über die Runden zu kommen. Auch das kann gravierende Folgen haben, denn wenn auffliegt, dass der Insolvenzverwalter nicht das gesamte verdiente Geld minus der Pfändungsfreigrenze erhalten hat, bleibt die Restschuldbefreiung meist aus. Zudem drohen strafrechtliche Konsequenzen. Dabei ist es unabhängig, ob man im Rahmen des eigentlichen Jobs noch zusätzlich schwarz arbeitet oder eine komplette zusätzliche Stelle angetreten hat, in der am Fiskus vorbei bezahlt wird. Wer all diese Fehler allerdings geschickt vermeidet, der darf sich beispielweise mit einem Onlinekonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung nach spätestens sechs Jahren darauf freuen, endlich schuldenfrei zu sein!

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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