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Die Scheinselbstständigkeit und verbundene Gefahren für Auftraggeber

Selbstständigkeit, Scheinselbstständigkeit, wo ist da eigentlich der Unterschied? Wo sind die Trennlinien? Das fragen sich viele Auftraggeber in Deutschland. Man sollte sich allerdings unter allen Umständen Gedanken zu dem Thema machen, denn einige Fälle zeigen: Wer sich nicht mit der Scheinselbstständigkeit beschäftigt, kann große Probleme bekommen. Die Privatinsolvenz am Horizont, ein Online-Konto ohne Schufa als letzter Rettungsanker. Was hat das alles mit der Scheinselbstständigkeit zu tun, mag man sich fragen? Das Problem liegt allen voran bei den Auftraggebern. Beispielhaft kann man das an einer Pflegekraft im häuslichen Einsatz verdeutlichen. Man entscheidet sich eine Pflegekraft einzustellen, die angibt, selbstständig zu sein. Entsprechend wird abgerechnet, was man vertraglich vereinbart hat. Sozialabgaben muss man nicht bezahlen. Entsprechend kommt diese Art des Geschäftsverhältnisses für den Auftraggeber meist deutlich günstiger. Doch es gibt eine große Tücke, denn wenn ein Auftraggeber Weisungen erteilt, spricht man juristisch nicht mehr von Selbstständigkeit, sondern von einem normalen Arbeitsverhältnis. In diesem Fall müssten Sozialabgaben bezahlt werden. Es drohen hohe Nachforderungen.

Aus Unwissen in die Privatinsolvenz

© John Valenti | Dreamstime Stock Photos

Seit der Term der Scheinselbstständigkeit im deutschen Recht existiert, gab es dahingehend zahlreiche Prozesse. Die Gelackmeierten waren dabei vielfach diejenigen, die eigentlich aus Unwissenheit gehandelt haben. Existiert ein falsches Selbstständigkeitsverhältnis nämlich über viele Jahre und will der Gesetzgeber dann auf einmal die Sozialabgaben nachbezahlt haben, spricht man meist von fünf- oder gar sechsstelligen Beträgen. Für normale Auftraggeber lässt sich das kaum machen. Sie können nur noch mit einem Online-Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung gegen eine Überschuldung ankämpfen. Manchmal hilft auch nur noch die Privatinsolvenz. Doch auch hier gibt es wieder Tücken, denn die Restschuldbefreiung kann je nach Prozessausgang versagt werden.

Ein Leben lang mit Schulden zurechtkommen

Eigentlich ist man nach sechs Jahren Wohlverhaltensphase immer in der guten Situation, dass man sich auf die Restschuldbefreiung freuen kann. Doch es gibt eine entscheidende Ausnahme: Stammen die Schulden aus einer Straftat, kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Das gilt beispielsweise bei Steuerdelikten oder in Situationen, in denen Veruntreuung dafür gesorgt hat, dass ein Verbraucher in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist. Im Falle der Scheinselbstständigkeit und hohen Nachzahlungen ist ebenfalls eine Versagung der Restschuldbefreiung möglich, wenn auch eher unwahrscheinlich. Es kommt am Ende ein wenig darauf an, wie ein Gericht die jeweilige Schuld des Auftraggebers einschätzt. Das spielt auch dafür eine Rolle, ob man am Ende neben einer Rückzahlung auch noch eine Strafzahlung leisten müssen. Spätestens diese kann nämlich sogar denjenigen, die mit einem Online-Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung gegen die Privatinsolvenz kämpfen, das Genick brechen.

Selbstschutz ist in diesem Fall sehr schwierig

Wirklich viele Möglichkeiten, um gar nicht erst in so eine Situation zu geraten, gibt es gar nicht. Es lohnt sich allerdings, bei jedem Geschäftsverhältnis genau zu prüfen, ob möglicherweise eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Vorsicht sollte man insbesondere dann walten lassen, wenn man das Gefühl hat, dass bei dem Geschäftsverhältnis eine Weisungsgebundenheit vorliegt. Auch eine sehr hohe Anzahl an Stunden, die ein Selbstständiger für nur einen Arbeitgeber arbeitet, kann ein Zeichen von Scheinselbstständigkeit sein. Hat man Zweifel, sollte man sich juristischen Beistand suchen, um die Situation genau zu untersuchen. Nur so kann man auf Nummer sicher gehen!

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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