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Die Schufa und das Problem des Identitätsdiebstahls

Mit der Schufa hatten schon viele Verbraucher Probleme. Besonders bitter ist das, wenn man selbst nichts dafür kann – etwa bei einem Identitätsdiebstahl.

Es gibt legitime Gründe, aus denen man bezüglich der eigenen Bonität auf Probleme stößt – beispielsweise dann, wenn man einen Kredit nicht zurückgezahlt oder eine Rechnung eines Versandhändlers mit großer Verzögerung oder gar nicht bezahlt. Doch die meisten Verbraucher haben nur kleinere Fehler gemacht und dennoch Schwierigkeiten mit der Bonitätsauskunft. Das ist aber noch nicht das größte Ärgernis, denn es gibt auch diejenigen, die mit der Schufa zu kämpfen haben, obwohl sie gar nichts falsch gemacht haben – beispielsweise in Fällen von Identitätsdiebstahl, die leider immer wieder vorkommen. Das gilt allen voran rund um Bestellungen im Versandhandel sowie den Abschluss von Telefonverträgen.

Falsche Einträge sind schwer zu identifizieren

Meist merken Verbraucher erst dann, dass mit der Bonität etwas nicht stimmt, wenn sie eine neue Dienstleistung in Anspruch nehmen möchten – beispielsweise also ein neues Konto zu eröffnen oder einen Mobilfunkvertrag abschließen. Genau wenn diese Vorhaben abgelehnt werden, ist der Schock groß. Dann wird aber auch mit der Aufklärung begonnen. Denn die meisten Verbraucher beschäftigen sich nicht gerade regelmäßig mit ihrer Bonität.

Erst wenn es „knallt“, wird beispielsweise die kostenfreie Schufa-Selbstauskunft angefordert, die jeder Verbraucher aber sowieso jedes Jahr kostenlos anfordern könnte. Sobald die Auskunft da ist, kann man alle gespeicherten Daten einsehen und sieht sofort, welche Verträge, Konten etc. auf den eigenen Namen bei der Schufa registriert sind. So erkennt man auch falsche Einträge. Deshalb ist es auch empfehlenswert, die Schufa-Selbstauskunft regelmäßig anzufordern, denn nur so behält man auch einen guten Überblick über die eigenen Daten.

Schufa-Einträge löschen zu lassen ist nicht einfach

Doch auch wenn man den einen oder anderen Fehler in der Bonitätsauskunft ausfindig gemacht hat, ist man leider noch lange nicht am Ziel. Das Löschen von Schufa-Einträgen, etwa im Falle eines Identitätsdiebstahls, ist alles andere als einfach. Zwar ist die Schufa von Gesetzeswegen verpflichtet, einen falschen Eintrag zu löschen, doch der Verbraucher per se kann das nicht ohne weiteres einfordern.

Stattdessen muss man die Löschung bei dem Vertragspartner der Schufa, also zum Beispiel einer Bank, einem Versandhändler oder einem Mobilfunkunternehmen, beantragen. Wenn der Anbieter hier kooperiert und den Fehler einsieht, dauert die Entfernungh meist nur wenige Tage oder Wochen. Wenn die Prüfung allerdings komplexer ist, kann sich der Prozess über Monate ziehen. Weigert sich der Vertragspartner der Schufa der Löschung zuzustimmen, muss unter Umständen sogar ein Anwalt eingesetzt werden.

Schutz vor Identitätsdiebstahl bleibt ausbaufähig

Leider ist und bleibt es so, dass der Identitätsdiebstahl in Deutschland viel zu einfach möglich ist. Die meisten Verbraucher fordern nicht regelmäßig eine Schufa-Selbstauskunft an und erkennen falsche Daten so häufig zu spät. Betrüger haben vergleichsweise einfaches Spiel, weil die Daten sich über Plattformen wie Facebook oder auch klassische Telefonbücher leicht herausfinden lassen. Eine echte Prüfung findet seitens der Vertragspartner der Schufa zudem selten statt. Einzig bei Banken gibt es ein sogenanntes Ident-Verfahren. So hilft vorerst nur eine Sache: Regelmäßig eine Schufa-Selbstauskunft anfordern und die eigenen Daten prüfen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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