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Die Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz ergibt Sinn

Ein Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung sind eine ideale Kombination im Kampf gegen die Schulden. Doch entgegen der weitläufigen Meinung muss man sich dem Schicksal einer Privatinsolvenz nicht zwingend ergeben. Während dem Insolvenzverfahren zu arbeiten ist überhaupt kein Problem. Sogar als Selbstständiger kann man während einer Privatinsolvenz ohne Probleme tätig sein – und kann sogar Gewinne erzielen! Wer auf ein Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, der macht im Kampf gegen die Schulden so einiges richtig. Doch es gibt noch einige weitere wichtige und richtige Schritte, wenn es um den Abbau der Schulden geht. Allen voran empfehlen Experten, dass man sich nicht einfach seinem Schicksal ergibt. Schon psychisch ist es sehr wichtig, dass man trotz finanziellen Problemen immer in Lohn und Brot bleibt. Das bedeutet: Man sollte unbedingt arbeiten. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder eine Anstellung handelt. Möglich ist grundsätzlich beides, denn die Privatinsolvenz per se ist noch kein Hindernis für das Arbeitsleben.

Gepfändet werden darf nur ein Anteil am Gehalt

© Jyothi | Dreamstime Stock Photos

Grundsätzlich gilt: Je mehr man verdient, desto mehr hat man am Ende auch auf dem Konto. Das gilt auch dann, wenn man in der Privatinsolvenz steckt und auf ein Produkt wie das Online-Konto ohne Schufa setzt. Die Regelungen sind hier allerdings etwas komplizierter. So gibt es grundsätzlich einen Pfändungsfreibetrag – dieser liegt bei einem Single bei knapp über 1.000 Euro im Monat. Dieses Geld gibt es immer auf das Konto, der Rest darüber wird vom Insolvenzverwalter abgeschöpft. Doch wer besonders viel Geld verdient, dem bleibt auch mehr. Die Freigrenze steigt mit der Höhe des Gehalts nämlich an. Das bedeutet konkret: Es lohnt sich nicht nur während einer Privatinsolvenz zu arbeiten, auch ein hohes Gehalt kann von Vorteil sein. Ebenfalls interessant: Schichtzuschläge – etwa für Nacht- oder Wochenendschichten – dürfen überhaupt nicht gepfändet werden.

Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit werden nur teilweise gepfändet

Doch auch die Selbstständigkeit kann durchaus Sinn ergeben, wenn man mit der Privatinsolvenz zu tun hat. Nicht gerade wenige Selbstständige setzen auf ein Produkt wie das Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung im Kampf gegen die Schulden. Auf dem Online-Konto ohne Schufa kann man nämlich schnell und problemlos eine kleine Summe ansparen – besonders, wenn es sich um ein Geschäftskonto handelt. Warum? Weil die Pfändung bei Selbstständigen nach einem anderen Muster funktioniert. Die Unternehmensgewinne per se werden nur bis zu dem Betrag gepfändet, den man in derselben Tätigkeit als Angestellter verdient. Das heißt konkret: Wer mit einer Kfz-Werkstatt jeden Monat 8.000 Euro Gewinn macht, muss diesen nicht bis zur Pfändungsfreigrenze abgeben. Stattdessen müssen nur etwa 1.000 Euro abgegeben werden, nämlich der durchschnittliche Nettolohn eines Kfz-Mechanikers (etwa 2.500 Euro) abzüglich der Pfändungsfreigrenze.

Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz kann sich lohnen

Das Beispiel zeigt gut: Die Selbstständigkeit während der Privatinsolvenz kann sich durchaus lohnen. Die möglicherweise erzielten Gewinne werden nur anteilsweise gepfändet. Mit einem Online-Konto ohne Schufa erhält man zudem ohne größere Probleme ein Konto ohne lästige Schufa-Prüfung. So kann man das eigene Unternehmen weiter ausbauen und sich so eine eigene Zukunft aufbauen. Möglicherweise ist irgendwann auch genug da, um die Privatinsolvenz auf einen Schlag zu beenden.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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