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Die ungenutzte Neuregelung der Privatinsolvenz

Nach drei Jahren raus aus der Privatinsolvenz. Für manch einen, der auf ein Produkt wie das Onlinekonto ohne Schufa setzt, klingt dass nach einer sehr angenehmen Sache. Doch die Realität sieht ein wenig anders aus, denn das neue Privatinsolvenzrecht, dass es seit dem 1. Juli 2014 gibt, wird bislang kaum angenommen. Das liegt auch daran, dass Alternativen immer interessanter werden.

Wer in Deutschland Schulden abbauen will, der hat mittlerweile sehr viele verschiedene Wege zur Verfügung. Dazu gehört unter anderem auch die attraktive Kombination aus einer Schuldnerberatung und einem Onlinekonto ohne Schufa, die schon so manch einem geholfen hat, die Schulden ein für alle Mal hinter sich zu lassen. Immer häufiger in Anspruch genommen wird auch eine sogenannte außergerichtliche Einigung. Gemeinsam mit einem Schuldnerberater setzt man sich mit den Gläubigern zusammen und arbeitet an einem Plan, um die Schulden über einen bestimmten Zeitraum wieder zurückzuzahlen. Für viele Gläubiger ist das eine bevorzugte Lösung, da sie so im Schnitt mehr Geld zurückbekommen als bei einer Verbraucherinsolvenz.

Drei, fünf oder sechs Jahre – die neue Verbraucherinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist in Deutschland seit dem 1. Juli 2014 nicht mehr dieselbe. Zuvor waren die Regeln schnell erklärt: Wer Privatinsolvenz anmelden musste, der durfte sechs Jahre lang auf dem Existenzminimum leben und sich nichts zu Schulden kommen lassen. Nach dem Ende der sogenannten Wohlverhaltensphase stand die Restschuldbefreiung. Seit nun mehr drei Jahren ist die Sache ein wenig anders. Mittlerweile gibt es drei Möglichkeiten, um die Privatinsolvenz hinter sich zu bringen:

  • nach sechs Jahren (wie zuvor)
  • nach fünf Jahren (unter Zahlung der Gerichts- und Verfahrenskosten)
  • nach drei Jahren (unter Zahlung der Gerichts- und Verfahrenskosten sowie mindestens 35 Prozent der Gesamtschulden)

Zwar gibt es noch keine offiziellen Zahlen, doch die neuen Regelungen werden scheinbar bislang kaum bis überhaupt nicht in Anspruch genommen.

Das Geld fehlt für ein frühzeitiges Ende der Privatinsolvenz

Den Grund können sich die meisten Menschen, die auf ein Onlinekonto ohne Schufa setzen, vermutlich bereits denken: Es fehlt am Geld. Das Ende der Privatinsolvenz nach drei Jahren setzt voraus, dass man innerhalb dieser Zeit so viel Geld verdient und aufbringt, dass man die hohe Rückzahlungsquote erfüllen kann. Dabei handelt es sich in Extremfällen um bis zu 70 Prozent der Gesamtschulden, wenn man die Gerichts- und Verfahrenskosten einrechnet. Dieses Geld innerhalb von nur drei Jahren aufzubringen, ist für sehr viele Verbraucher unmöglich. Dazu kommt: Wer dazu theoretisch in der Lage wäre, findet mit den Gläubigern oft auch eine Lösung ohne Privatinsolvenz. Eben die oben angesprochene außergerichtliche Einigung, die immer populärer wird.

Verbraucher kennen die neue Rechtslage kaum

Doch auch das vermeintlich einfache Ende nach fünf Jahren wird laut Experten bislang kaum in Erwägung gezogen. Das liegt großenteils wohl daran, dass die wenigsten betroffenen Menschen überhaupt an diese Möglichkeit denken. Sie haben sich nach den vielen Jahren Wohlverhaltensphase oft bereits ihrem Schicksal ergeben und arbeiten mit einem Onlinekonto ohne Schufa bereits auf den Neustart nach der Privatinsolvenz hin. Zudem ist der Antrag auf ein vorzeitiges Ende mit viel Aufwand verbunden und wird entsprechend gerne ausgelassen oder sogar vergessen. Nein, ein echter Erfolg ist die Neuregelung der Privatinsolvenz nicht.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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