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Die wichtigsten Begriffe zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Ein Insolvenzverfahren ist für Betroffene alles andere als einfach. Da ist es durchaus förderlich, die wichtigsten Begriffe zur Thematik parat zu haben, denn nicht jedes Insolvenzverfahren ist gleich. Zudem steht die Verbraucherinsolvenz keineswegs jedem offen. Kleine Unterschiede können hohe Kosten- und Nervenersparnisse bedeuten. Für diese sorgt auch ein Onlinekonto ohne Schufa, das während einer Insolvenz den nötigen finanziellen Freiraum verspricht. Was ist der Unterschied zwischen einer Privatinsolvenz, einer Verbraucherinsolvenz und einer Regelinsolvenz? Diese Frage müssen sich viele Schuldner stellen, die es trotz einem Onlinekonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung nicht geschafft haben, sich von der Verschuldung zu befreien. Trotz der Problematik wollen viele sich aber nur ungern mit den Begriffen aus dem Schuldrecht auseinandersetzen. Wichtig ist die Unterscheidung dennoch, denn eine Regelinsolvenz kommt nur für juristische Personen, also für fast alle Firmen, in Frage. Als Privatperson kann man keine Regelinsolvenz anmelden. Für Verbraucher steht die sogenannte Verbraucherinsolvenz, synonym wird auch der Begriff Privatinsolvenz verwendet, offen. Laien fehlt das Verständnis für das Insolvenzverfahren

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos

Die Probleme beim Verständnis gehen für viele aber beim Insolvenzverfahren an sich weiter. Zwar wissen die meisten Deutschen, dass sie sich mit einem Online-Konto auch während der Privatinsolvenz einen finanziellen Freiraum sichern können, wie genau die Insolvenz aber abläuft, das weiß kaum jemand. Grundsätzlich geht es bei der Verbraucherinsolvenz darum, dass die gesamten Besitzgegenstände des Schuldners zu Geld gemacht werden, um dieses dann an die Gläubiger weiterzuleiten. Davor sind allerdings noch sogenannte Massekosten (beispielsweise Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten) zu begleichen. Und auch bei den Gläubigern gibt es Unterschiede, manche bekommen ihr Geld zuerst, andere müssen länger warten. Wichtig ist auch: Gewisse Gegenstände sind pfändungssicher. Wer etwa eine kleine Menge Geld auf dem Online Konto hat oder einen wenig wertvollen Laptop in der Wohnung stehen hat, muss nichts davon abgeben. Privatinsolvenz steht nicht jedermann offen Zwar denken viele, dass die Privatinsolvenz das schlimmste Schicksal ist. Nicht zuletzt versuchen viele eben jenes durch ein Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung zu vermeiden. Doch es kann auch deutlich schlimmer laufen. Nicht jedem steht der Weg in die Privatinsolvenz offen. Wer etwa nicht genügend pfändbares Vermögen (Insolvenzmasse) hat, der kann möglicherweise gar kein Verfahren eröffnen. Um ein solches zu eröffnen muss bereits von vornerein klar sein, dass die Verfahrenskosten durch die Insolvenzmasse gedeckt werden. Ist das nicht der Fall, können Schuldner noch auf eine Ausnahmeregelung pochen (Kostenstundung). Auch wenn dies oft ein Ausweg ist lohnt es sich, vor der Insolvenz auf einem Online-Konto ein wenig Geld anzusparen, um zumindest die Verfahrenskosten begleichen zu können. Weitere Voraussetzungen für ein Privatinsolvenzverfahren Durch staatliche Unterstützung ist eine Ablehnung der Privatinsolvenz auf Grund von fehlendem Vermögen eher eine Seltenheit. Häufiger kommt es dagegen vor, dass eine Verbraucherinsolvenz unmöglich ist, weil die Verschuldung durch eine Straftat entstanden ist. In diesem Fall steht Privatpersonen das Verfahren zum Schuldenabbau nicht offen. Darüber hinaus müssen Schuldner nachweisen können, dass sie entweder zahlungsunfähig sind, die Zahlungsunfähigkeit bevorsteht oder bereits eine Überschuldungssituation gegeben ist. Nur wenn einer dieser Tatbestände erfüllt ist, kann ein Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet werden. Wer allerdings versucht hat, mit einem Onlinekonto und einer Schuldnerberatung den Schulden zu entkommen, auf den wird einer der Punkte gewöhnlich zutreffen. Ist das Verfahren erstmal eröffnet, wird es für viele Schuldner einfacher. Die schwierigsten Hürden sind dann bereits genommen.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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