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Ein Onlinekonto kann vor unnötigen Gerichtsprozessen schützen

Manchmal haben Richter zu Recht Mitleid. So auch im Fall einer 30-Jährigen aus Hohenstein-Ernstthal. Die Dame hatte auf einer Internetseite Waren im Wert von 27 Euro bestellt und wollte per Lastschrift bezahlen. Die Ware kam an, der Händler aber konnte nicht abbuchen. Der Grund: Das Konto wurde auf Grund der Privatinsolvenz gepfändet. Die Frau wurde vom Richter allerdings dennoch freigesprochen.

© Johanna Goodyear | Dreamstime Stock Photos

Wie schwierig es für Menschen in einer Privatinsolvenz ist, ein normales Leben zu führen, zeigt sich am Fall einer 30-Jährigen aus Hohenstein-Ernstthal eindrucksvoll. Die Freie Presse hat über den Fall berichtet. Die Schadenssumme ist grundsätzlich so gering, dass ein Gerichtsprozess schier unglaublich erscheint und dennoch gab es ihn. Ein Händler hatte einer 30-Jährigen Waren im Wert von 27 Euro geschickt und wollte die Zahlung per Lastschrift abwickeln. Das allerdings war nicht möglich. Laut Aussage der Angeklagten wusste sie das nicht, denn ausreichend gedeckt war das Konto. Möglich war die Abbuchung deshalb nicht, weil das Konto im Rahmen der Privatinsolvenz gepfändet wurde. Onlinekonto ohne Schufa ist pfändungssicher Es zeigt sich im Fall der 30-Jährigen, dass es manchmal deutlich sinnvoller ist, auf ein Online-Konto zu setzen. Dieses lässt sich als sogenanntes P-Konto, also pfändungssicheres Konto, führen. Dadurch sind Beträge von bis zu knapp über 1.000 Euro vor Pfändungen in einem Privatinsolvenzverfahren geschützt. Ein Fall wie der, welchen die 30-Jährige Schuldnerin miterleben musste, kann es entsprechend nicht mehr geben. Mittlerweile hat die Angeklagte übrigens bezahlt, kurz vor dem Prozess, wie der Richter anmerkte. Man könne das zwar als Bewährungsbruch – die Frau war zuvor schon mehrfach vor Gericht gestanden und bereits wegen anderer Delikte verurteilt worden – verstehen, in diesem Fall wäre ein solches Urteil aber überzogen, gab der Richter zu Protokoll. 27 Euro Abbuchung von gepfändetem Konto als Problem geld-in-der-hand-grossZwar hatte die 30-jährige Frau bereits 2011 Privatinsolvenz angemeldet und hätte demnach von der Pfändung ihres Kontos wissen müssen, doch sie war sich der Modalitäten nicht bewusst. Eine Rolle für den Freispruch vor Gerichte habe laut dem Richter auch der Fakt gespielt, dass die Frau nachweisen konnte, dass das Konto ausreichend gedeckt war. Da es sich aber nicht wie beim Onlinekonto um ein P-Konto handelte, lag die Kontrolle beim Insolvenzverwalter. Eine Abbuchung durch das Lastschriftverfahren war entsprechend nicht möglich. Grundsätzlich könnte man hier von einem Fehler im System ausgehen, denn dass es wegen einer solchen Summe zu einem Prozess kommen muss, ist eigentlich absurd. Das gilt insbesondere in Anbetracht dessen, dass die Frau sich die 27 Euro ja eigentlich angespart hatte – nur der Zugriff wurde ihr verwehrt. Mit dem Online Konto ohne Schufa ähnlichen Problemen ausweichen So zeigt sich auch ein weiteres Mal, wie sinnvoll es sein kann, auf ein Online-Konto zu setzen. Mit aktiviertem Pfändungsschutz erlaubt das Onlinekonto eine enorme finanzielle Freizügigkeit – auch während einer Privatinsolvenz. Ist das Konto ausreichend gedeckt, sind Lastschriften über 27 Euro selbstverständlich kein Problem. So lässt sich das Leben auch während einem Offenbarungseid deutlich entspannter genießen. Unnötige Gerichtsprozesse wie den, der sich in der Region Chemnitz ereignet hat, gibt es mit dem Online Konto ebenfalls nicht. Egal ob Verschuldung oder Privatinsolvenz – das Online-Konto ist immer die richtige Lösung.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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