EU-Datenschutzbeauftragter will Schufa einschränken
Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hat die Schufa ins Visier genommen. Daten, die bei der Auskunftei gespeichert sind, sollen besser getrennt werden. Ebenfalls haben Online-Daten beispielsweise aus sozialen Medien nichts in der Schufa verloren! Diese Informationen dürfen nicht in die Berechnung einfließen.
Neue Regeln für die Schufa?
Inhaltsverzeichnis
Um die Schufa kommt man nicht herum. Das gilt für einen Abschluss eines Mietvertrags oder der Beantragung jeglicher Finanzprodukte, vom Girokonto bis zum Kredit. Aber nicht jeder fühlt sich von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) gerecht behandelt. Denn gerade die Berechnung der Informationen von Verbrauchern zum Schufa-Score kann keiner einsehen.
Das kann wiederum schwere Folgen haben - beispielsweise eine Ablehnung bei der Wohnungssuche oder überhöhte Zinsen beim Kredit. Jetzt kommen die EU-Datenschutzbeauftrage ins Spiel und sprechen gegen die Schufa.
Daten bei der Schufa müssen klar getrennt sein
Besonders deutlich macht Wojciech Wiewiórowski in einem Strategiepapier, dass er eine Verbindung zu den Schufa-Daten mit anderen Zwecken als der Bonitätsbestimmung höchst problematisch hält. Diese seien klar abzulehnen, erklärt Wiewiórowski.
Das gelte besonders für die Bereiche Werbung und Marketing. Damit soll verhindert werden, dass die Schufa und ihren Partnern über die anonymisierten Daten gezielt Werbekampagnen auf besonders gut bewertete Nutzergruppen zu starten.
Online-Daten haben bei der Schufa nichts verloren
Vor einigen Monaten gab es einen Aufschrei, weil die Schufa ihre Art des Datensammeln deutlich erweitern wollte. Die Rede war davon, dass auch Online-Daten zukünftig in den Score einfließen. Insbesondere Informationen von Social Media-Daten wären zukünftig bei der Bonitätsbewertung wichtig. Dieses Social Media Scoring wird bereits von ausländischen Auskunfteien in anderen Ländern praktiziert.
Der EU-Datenschutzbeauftragte lehnt dies grundlegend ab, genauso wie die Verknüpfung von Gesundheitsdaten mit der Schufa-Score. Die Grenzen der Schufa soll dort sein, wo auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) greift.
Persönliche Beurteilung statt reinen Algorithmus
Doch das sind nicht die einzigen Punkte, die der Schufa Sorge bereiten. Der EU-Datenschutzbeauftragte hat das allgemeine Vorgehen des Scorings infrage gestellt. Niemand außer der Schufa weiß, wie dieser berechnet werden kann.
Zukünftig soll die Möglichkeit zu einer individuellen Prüfung „Mensch zu Mensch“ stattfinden. Aktuell läuft die Beurteilung über einen Algorithmus. Die Macht der Schufa könnte deutlich eingeschränkt werden, zumal der EU-Datenschutzbeauftragte noch deutlich höhere Sicherheitsanforderungen fordert.
Besonders beim finanziellen Scoring und gerade dann, wenn künstliche Intelligenz im Spiel ist, sei dies besonders wichtig. Man kann gespannt sein, was die Aussagen des Datenschutzbeauftragten für Folgen haben werden. Für Verbraucher, mit einem schlechten Schufa-Score, wären zweifelsfrei einige positive Punkte dabei.
Hier finden sie weitere interessante News.