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EU plant Maximaldauer einer Privatinsolvenz zu begrenzen

Geht die Privatinsolvenz in Zukunft schneller? Die Europäische Union möchte eine Begrenzung der Dauer auf maximal drei Jahre durchbringen.

Die Privatinsolvenz ist für die meisten Verbraucher in Deutschland ein schwerer Schlag. Wer auf einmal in die Insolvenz abrutscht, der muss mit gravierenden Folgen zurechtkommen. Die Privatinsolvenz bedeutet in den allermeisten Fällen über Jahre ein Leben mit Einschränkungen. In Deutschland ist es seit einigen Jahren möglich, die Privatinsolvenz nach drei bis sechs Jahren zu beenden. Nur: Das Ende nach drei Jahren ist mit so hohen Schwellen belegt, dass kaum einer eine Chance hat, nach drei Jahren wieder schuldenfrei zu sein und aus dem Verfahren herauszukommen. Das könnte sich ändern, denn die Europäische Union möchte die maximale Laufzeit des Privatinsolvenz auf nur noch drei Jahre begrenzen – in Deutschland müsste das Gesetz entsprechend angepasst werden.

Maximal 36 Monate für die Rückzahlung der Schulden

Die Idee der Europäischen Union soll für eine gewisse Angleichung der verschiedenen Systeme innerhalb Europas sorgen. In Großbritannien endet die Privatinsolvenz beispielsweise bereits nach zwölf Monaten. Doch die Briten, die in Kürze die Union verlassen, sind nur ein Beispiel für deutlich kürzere Fristen als in Deutschland. Gerade da die Fristen für die Schuldenfreiheit in den meisten Ländern niedriger sind als etwa in Deutschland, soll eine europaweite Obergrenze für den Abbau der Schulden eingeführt werden. Nach maximal 36 Monaten sollen die Verbraucher wieder durchstarten können – ohne Schulden. Die geplante Regelung sieht vor, dass das Insolvenzrecht auch weiterhin eine kürzere Frist vorsehen kann, nur eben keine längere wie aktuell in Deutschland.

Privatinsolvenz in den seltensten Fällen wegen Maßlosigkeit

Über Fair- und Unfairness von Gesetzen wie dem zur Privatinsolvenz wird immer wieder diskutiert. Dabei sollte man allerdings auch wissen, dass die wenigsten Privatinsolvenzen in Deutschland auf Maßlosigkeit oder schlichtweg zu hohe Ausgaben zurückgehen. Die meisten Menschen, die Schulden haben und auf ein Produkt wie das Online Konto setzen, sind durch einen Schicksalsschlag in diese komplizierte Situation geraten. Ein solcher kann beispielsweise eine Trennung, der Arbeitsplatzverlust oder die Krankheit sein. Die meisten Menschen in Deutschland würden es vermutlich gutheißen, wenn Betroffene von einem Schicksalsschlag schneller wieder im Leben durchstarten könnten und eine zweite Chance bekämen. Die geplante neue Regelung der Europäischen Union könnte dies befördern.

Besonders hohe Schwellenwerte für den Schuldenabbau in Deutschland

In Deutschland sind die Schwellenwerte für den Abbau von Schulden besonders hoch. Hierzulande ist ein Ende der Privatinsolvenz nach drei Jahren nur dann möglich, wenn man mindestens 35 Prozent der Gesamtschulden sowie die gesamten Verfahrenskosten zurückbezahlt hat. In vielen Fällen sind dies bis zu 50 Prozent der gesamten Schulden – eine Schwelle, die für kaum einen machbar ist. Das Ende nach fünf Jahren, hierfür müssen nur die Verfahrenskosten beglichen werden, ist deutlich einfacher machbar. Nach sechs Jahren Wohlverhalten sind alle Menschen in Privatinsolvenz auch tatsächlich schuldenfrei. Verbraucherschützer kritisieren diese hohen Schwellenwerte des erst vor einigen Jahren überarbeiteten Privatinsolvenzrechts regelmäßig. Noch schlimmer wiegt aber, dass das Ende der Privatinsolvenz noch lange keinen Neustart bedeutet. Vielmehr müssen Verbraucher damit zurechtkommen, dass durch Schufa & Co auch danach noch über viele Jahre Nachteile entstehen. Die neue EU-Initiative könnte diese Zeit deutlich reduzieren.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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