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EU-Richtlinie schreibt Basis Girokonto ab September 2016 vor

2016 soll sich vieles ändern. So hat die Europäische Union (EU) eine Richtlinie erlassen, die vorsieht, dass bis zum 18. September 2016 einheitliche Standards existieren sollen, die es für jeden EU-Bürger möglich machen, ein Girokonto zu eröffnen. Was viele nicht wissen: Das ist schon heute möglich, denn wer etwa auf ein Onlinekonto ohne Schufa setzt, der muss keine Angst vor der Bonitätsprüfung haben.

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos

Den Teufelskreis kennen viele: Wer kein Girokonto hat, der fällt beim Bewerbungsgespräch oft durch. Das gilt aber keineswegs nur beim Job, auch beim „Bewerbungsgespräch“ für die Wohnung ist ein Girokonto für den Erfolg meist essentiell. Auch andersrum ist die Situation für Verbraucher oft alles andere als einfach. Wer keine Wohnung hat, der stößt meist auch auf Probleme bei der Eröffnung eines Girokontos. Das liegt nicht zuletzt daran, dass auch die Auskunfteien wie die Schufa voraussetzen, dass ein Verbraucher ein Girokonto besitzt. Tut er das nicht, ist seine Bonität schon einmal grundsätzlich im Keller. Um diesem Abwärtsstrudel zu entkommen, braucht es aber keine EU-Richtlinie, denn schon heute gibt es Alternativen – etwa das Online-Konto. EU-Richtlinie soll ein „Basis Girokonto“ ermöglichen Was die EU-Bürokraten nun festgelegt haben, soll allen Verbrauchern helfen. So besagt die EU-Richtlinie 2014/92 EU, dass jeder Unionsbürger ab dem 18. September 2016 die Möglichkeit haben soll, ein sogenanntes Basis Girokonto zu eröffnen. Mit diesem sollen Bankkunden Überweisungen durchführen und empfangen können und auch Geld abheben können. Zudem schreibt die Richtlinie vor, dass eine Verwaltung der Finanzen im Internet möglich gemacht werden muss. Was mit dem Basis Girokonto nicht kommen wird, ist ein Dispositionskredit. Wer ein Basis Girokonto eröffnet, der soll auch ab 2016 keine Möglichkeit haben, sein Girokonto zu überziehen. Doch was ist eigentlich neu am Basis Girokonto? Gibt es so etwas nicht heute schon? Onlinekonto erfüllt alle Voraussetzungen der EU-Richtlinie weiteres-schufafreies-angebot-im-vergleich-13-2115Wer sich ein wenig umsieht, der wird herausfinden, dass es so etwas wie die EU-Richtlinie 2014/92 überhaupt nicht gebraucht hätte. Das Basis Girokonto ist heute schon absolute Normalität. Nötig ist dafür einzig ein wenig Recherche im Internet. Das Online-Konto ohne Schufa gibt es grundsätzlich für jeden Bundesbürger – egal ob Arbeitslosigkeit oder eine negative Bonität bislang ein Stolperstein waren. Möglich sind mit dem Online-Konto alle grundsätzlichen Finanzdienstleistungen. Das umfasst beispielsweise Überweisungen, Daueraufträge oder aber auch Lastschriften. Natürlich sind auch eingehende Überweisungen kein Problem. Damit lässt sich nicht nur das Gehalt problemlos auf das Online Konto einzahlen, auch Überweisungen, etwa für die Miete, sind kein Problem. Mit der Prepaid-MasterCard sind Abhebungen darüber hinaus an nahezu allen Geldautomaten in Deutschland und der ganzen Welt möglich. Mit dem Online Konto schon jetzt profitieren Das Gefühl der Hilflosigkeit muss dank dem Onlinekonto schon seit Monaten niemand mehr haben. Die Zeiten, in denen es kein Konto ohne Schufa gab, sind längst vorbei. Bonität spielt mittlerweile keine Rolle mehr, wenn es um die Eröffnung eines Girokontos geht. Dadurch lässt sich das Leben auch dann wieder vollends genießen, wenn es einmal nicht so gut läuft. Die neue EU-Richtlinie macht Produkte wie das Onlinekonto ab September 2016 zur Pflicht in allen Mitgliedsstaaten. In Deutschland ist das nicht nötig, denn das Online-Konto bietet eben jenen Service bereits heute für alle Verbraucher.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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