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EuGH könnte Schufa ins Wanken bringen

Der Europäische Gerichtshof entscheidet aktuell über die Zukunft der Auskunftei Schufa. Beispielsweise wird der Schufa-Score und dessen Errechnung aufgegriffen. Darf die Schufa bald keine automatisieren Scores mehr erstellen?

Was könnte sich bald für die Schufa ändern?

Die Schufa steht häufiger im Visier von Verbrauchern, die sich nicht gerecht behandelt fühlen. Das ist auch in einem aktuellen Fall so, was für die Schufa zu einem größeren Problem anwachsen könnte. Wie manch ein Inhaber eines Girokontos ohne Schufa fühlt sich der Kläger durch einen falschen Eintrag negativ beeinflusst.

Für die Schufa könnten die Folgen aber über den Einzelfall hinausgehen, denn das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht grundlegende Zweifel am System der Schufa. Das Verfahren wurde bis zum EuGH weitergetragen.

Verstößt die Schufa gegen die DSGVO?

Konkret geht es um den Artikel 22 der DSGVO. Punkt der Diskussion ist, dass die Schufa die Score-Werte und die entsprechenden damit in Zusammenhang stehenden Datensätze „ohne weitergehende Empfehlung oder Bemerkung an Dritte“ weitergibt.

Dieses bekannte Geschäftsmodell der Auskunfteien wankt durch ein potenzielles Urteil des EuGHs, denn die DSGVO untersagt eine solche Übermittlung. Besonders wird der Fall, da die Schufa Personen-Daten „ausschließlich auf Basis einer automatisierten Verarbeitung“ einschätzt. Ein Algorithmus errechnet die Zahlungsfähigkeit von Verbrauchern und Unternehmen und leitet diese an die entsprechende Stelle weiter.

Droht eine Änderung des Geschäftsmodells?

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Sofern der DSGVO-Artikel greifen würde, sei „diese für Wirtschaftsauskunfteien maßgebliche Tätigkeit vom Verbot der automatisierten Einzelfallentscheidung erfasst“. Was im ersten Moment juristisch klingt, hätte ausgesprochen praktische Folgen.

Sofern der EuGH die Auffassung bestätigt, müsste die Schufa ihr Geschäftsmodell ändern und dürfte keine automatisierten Einschätzungen der Bonität mehr vornehmen. Das würde gleichermaßen auch für andere Auskunfteien gelten. Zwar gibt es Ausnahmeregelungen in der Datenschutzgrundverordnung, allerdings greifen diese potenziell nicht in jedem Fall.

Das liege daran, dass die Erstellung der Score-Werte nicht nur einer Vorbereitung der Entscheidung dienen würde, sondern in den allermeisten Fällen bereits alleinstehend eine Entscheidung darstellen.

Wird nur auf Basis des Schufa Scores entschieden?

Als Kernfrage ergibt sich für den Europäischen Gerichtshof, ob Banken und andere Partner der Schufa ausschließlich auf Basis der Schufa Score entscheiden. Genau das wäre problematisch, da die Entscheidung dann auf einer „rein auf Automation gründenden Entscheidungsform“ basieren würde, was wiederum nicht mit der DSGVO vereinbar wäre.

Wie viele Verbraucher wissen, ist das bei den meisten Banken und Sparkassen der Fall. Sofern die Bonität nicht ausreichend ist, hat man schon grundlegend keine Chance auf einen Kredit. Dass es dabei große Unterschiede zwischen verschiedenen Banken gäbe, erscheint wenig realistisch. Die meisten Banken kooperieren mit der Schufa und nutzen den maschinell erzeugten Schufa-Score. Man kann gespannt sein, wie der EuGH urteilen wird und welche Veränderungen es in der Folge geben wird.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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