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Gefahren mit dem Ende der Insolvenzantragspflicht

Die Aussetzung der Insolvenzpflicht ist Ende April zu Ende gegangen – jetzt könnte eine große und bedrohliche Insolvenzwelle drohen.

Die Regierung konnte sich nicht darauf einigen, die bereits seit Beginn der Coronakrise geltende Ausnahme für die Pflicht zum Insolvenzantrag auszusetzen. Für viele Firmen bedeutet dies, dass eine Insolvenz nun vermutlich nicht mehr abwendbar ist. Zwar wurden die Ausnahmen schon in den Vormonaten deutlich aufgeweicht, doch manch einer hat so genau gar nicht hingesehen. Mit dem endgültigen Ende der Regelungen, dürften gravierende Folgen für die Wirtschaft drohen.

Stark steigende Insolvenzzahlen wahrscheinlich

Grundlegend galt die Aussetzung der Insolvenzpflicht nur für Unternehmen und nicht etwa für Privatpersonen. Wer selbst überschuldet war, musste auch zuletzt weiterhin Insolvenz anmelden, sofern es keine andere Möglichkeit mehr zur Entschuldung, wie etwa die Nutzung von einem Onlinekonto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung, mehr gab. Firmen dagegen konnten die üblichen Regeln teilweise umgehen und sich so über Wasser halten. Damit soll es jetzt vorbei sein, denn wenn bestimmte Insolvenzkriterien – etwa eine Zahlungsunfähigkeit – vorliegen, ist der Gang zum Amtsgericht von nun an wieder Pflicht. Bleibt er aus, haftet unter Umständen der Geschäftsführer.

Große Welle der Insolvenz wohl verzögert

Insolvenzexperten gehen dennoch nicht davon aus, dass von einem Tag auf den anderen die große Welle losbrechen wird. Hintergrund ist dabei, dass es auch weiterhin zahlreiche staatliche Hilfsprogramme gibt. Die letzte Verlängerung der Insolvenzpflicht galt etwa für Firmen, die zwar überschuldet sind, aber noch auf Hilfszahlungen des Bundes gewartet haben. Sofern diese nun ausbezahlt sind, dürften betroffene Unternehmen erst einmal noch über die Runden kommen. Darüber hinaus ist auch das Kurzarbeitergeld für viele Firmen eine wichtige Stütze. Experten rechnen deshalb über Zeit mit einem starken Anstieg der Insolvenzen, aber nicht auf einen Schlag. Ein wichtiger Zeitpunkt für die Entscheidung über den Fortbestand des Unternehmens wird es etwa dann geben, wenn die Kosten wieder hochgefahren werden – zum Beispiel sobald die Gastronomie wieder öffnet.

Angst vor Zombieunternehmen auf dem Markt

Dass die Insolvenzantragspflicht zuerst komplett und dann nur noch mit immer stärkeren Einschränkungen ausgesetzt wurde, hat auch mit der zunehmenden Angst auf dem Insolvenzmarkt zu tun. Sofern Unternehmen allzu lange keine Insolvenz anmelden müssen, entstehen große Risiken, denn die Zahlungsunfähigkeit verschwindet durch die fehlende Pflicht nicht. Sofern aber immer mehr Unternehmen zwar weiter Geld ausgeben, dieses aber gar nicht haben oder die Ausgaben refinanzieren können, drohen große Gefahren für die gesamte Wirtschaft. Gerade deshalb wurden die Ausnahmen zuletzt auch nicht mehr verlängert. Für viele Unternehmen dürften die nächsten Monate damit noch härter werden – trotz eines kleinen Lichts am Ende des Tunnels. 


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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