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Gerade noch einmal Glück gehabt: Mann kommt mit dritter Bewährungsstrafe davon

Ein 31-jähriger Mann aus Leipzig hat den Überblick verloren. Darüber waren sich sowohl der Angeklagte als auch der Richter in einem Prozess, der vor Kurzem in Freising verhandelt wurde, einig. Insgesamt belaufen sich die Schulden des Mannes auf 30.000 bis 35.000 Euro, eine zweifache Bewährungsstrafe hat der Mann zudem. Eine dritte kommt nun hinzu.

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos

Ein Onlinekonto ohne Schufa kann den Menschen aus den Schulden helfen – dafür allerdings muss man die Hilfe erst einmal annehmen. Bei einem 31-jährigen gelernten Werkzeugmechanist aus Leipzig ist diese Einsicht erst spät eingetreten. Der Mann musste in der Vergangenheit bereits eine Haftstrafte absitzen und befand sich auf doppelter Bewährung, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Das hielt ihn allerdings nicht davon ab, weiterhin Unmengen im Internet einzukaufen. Im konkreten Fall belief sich die Anklagesumme nur auf 70 Euro – ein Hersteller von Nanoprodukten, bei dem der Mann für diesen Betrag eingekauft hatte, erstatte Anzeige wegen Betrugs. Die vereinbarte Lastschriftzahlung konnte von dem Unternehmen nie eingetrieben werden.

Hartes Schicksal durch Fast-Blindheit

Der Leipziger, der seine Shopping-Lust nicht im Griff hatte und sich bislang auch nicht für die Hilfe eines Online-Kontos entschieden hat, muss mit einem harten Schicksal leben. Nach dem Abschluss seiner Ausbildung wurde schnell klar, dass der 31-Jährige seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Durch eine Erbkrankheit war er stark kurzsichtig geworden. Minus 38 Dioptrien war viel zu viel für seine Arbeit, der Mann ist nach Ansicht der meisten Ärzte nahezu blind. Auf Grund dessen muss der Mann mit Arbeitslosengeld II, Blindengeld sowie einem Gehalt von 250 Euro aus einer Tätigkeit im Bundesfreiwilligendienst auskommen. Trotz seines Schicksals arbeitet der Mann, was ihm laut den Richtern hoch anzurechnen ist. Dazu kommt, dass er derzeit eine Fortbildung zur Arbeit in der Telefonie-Branche macht. Ein Bemühen kann man dem 31-Jährigen nicht absprechen, das haben auch die Richter erkannt.

Dritte Bewährungsstrafe in Folge

rechnungenAuch deswegen haben die Richter in Freising Gnade vor Recht ergehen lassen. Der Mann, der sich mittlerweile an eine Schuldnerberatung gewendet hat und auch über eine Privatinsolvenz nachdenkt, hat eine dritte Bewährungsstrafe aufgebrummt bekommen. Wenngleich eine solche Rechtsprechung eher unüblich ist, so zeigt sie doch deutlich, dass die Richter dem Mann ein starkes Bemühen zusprechen. Wenn dieser nun neben der Schuldnerberatung auch noch auf ein Onlinekonto ohne Schufa setzt, dann erscheint ein Abbau der Gesamtverschuldung von 30.000 bis 35.000 Euro durchaus möglich. Der Angeklagte, der vor Gericht Reue zeigte, sagte, dass er noch etwa neun Jahre brauche – bis dahin will er alle Schulden abbezahlt haben.

Weitere Straftat könnte „teuer“ werden

Eine gute Zukunft hat der Mann allerdings tatsächlich nur dann, wenn er seinen Worten auch Taten folgen lässt. Sollte der Mann stattdessen nicht auf ein Onlinekonto ohne Schufa, eine Schuldnerberatung und im Extremfall nicht auf eine Privatinsolvenz setzen, so droht ihm bei einem weiteren Rechtsverstoß eine lange Haftstrafe. Die Richter merkten an, dass „gewaltig“ klingen würde, wenn der Mann sich noch einmal etwas zu Schulden kommen lasse. Dann nämlich kämen alle angesammelten Bewährungsstrafen zusammen, die den Mann viele Monate hinter Gitter bringen würden. Da erscheint es durchaus sinnvoll, lieber auf die Hilfe einer Schuldnerberatung und eines Onlinekontos zu setzen.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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