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Geschützt bei einer Gehaltspfändung

Eine Gehaltspfändung ist für die meisten Verbraucher ein besonders scharfer Einschnitt. In der Praxis kann man mit einem P-Konto aber viel Geld retten.

Wer auf ein Online-Konto ohne Schufa setzt, der hat eine einfache Möglichkeit zur Umwandlung des Girokontos in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto. Mit einem sogenannten P-Konto kann man einen großen Teil des Gehalts vor einer Pfändung schützen. Im Idealfall ist es sogar möglich, das gesamte Einkommen vor einer Pfändung zu schützen. Dabei gelten in Deutschland allerdings klare Regeln, die man nicht nur bei einer Privatinsolvenz kennen sollte. Eine Gehaltspfändung ist nämlich durchaus auch in anderen Situationen möglich, beispielsweise bei Forderungen von Gläubigern, die nicht beglichen wurden. Wer eine Schuldnerberatung aufsucht, sollte daher unbedingt erfragen, wann eine Pfändung möglich ist und wie man sich schützen kann.

Einen Großteil des Gehalts vor Pfändung schützen

Wer sich für ein Girokonto wie das Online-Konto ohne Schufa entscheidet und dieses in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt, kann auf einem ganz einfachen Weg nämlich einen Großteil des eigenen Gehalts vor der Pfändung schützen. Das funktioniert bei vielen Anbietern mit einem Klick oder einem kurzen Anruf und dauert im Normalfall nur wenige Stunden bis wenige Tage. Der Pfändungsschutz gilt ab Umwandlung und führt dazu, dass Gläubiger für die Pfändung keinen Zugriff mehr auf das Konto haben. Wie hoch der jeweilige Schutzbetrag pro Monat ist, hängt vom Gehalt und der Pfändungstabelle an. Letztere regelt, wie viel von einem bestimmten Gehalt in einer Pfändungssituation abgeführt werden muss, zum Beispiel an Gläubiger oder den Insolvenzverwalter. Schon bei einem Single liegt dieser Betrag aktuell bei 1.139 Euro, wodurch in einigen Fällen ein Großteil des Gehalts geschützt werden kann.

Unterhaltspflicht wird beim Pfändungsschutz angerechnet

Wer auf ein P-Konto setzt, kann zudem einen noch deutlich größeren Pfändungsschutzbetrag erhalten. Dies ist dann der Fall, wenn unterhaltspflichtige Personen im Haushalt leben. Wer beispielsweise einen Ehepartner hat, der kein eigenes Einkommen hat, erhält mindestens 1.559 Euro als Pfändungsschutzbetrag. Dasselbe gilt bei einem unterhaltspflichtigen Kind, unabhängig davon, ob dieses im Haushalt lebt oder nicht. Mit Ehepartner und einem Kind bleiben einem bereits sicher 1.799 Euro. Für jedes weitere Kind steigt der Pfändungsschutzbetrag, wodurch es für viele Verbraucher mit einem durchschnittlichen Gehalt selbst während einer Privatinsolvenz möglich ist, mehr oder minder über das gesamte Gehalt zu verfügen. Für viele Verbraucher kann dies entscheidend sein, um auch weiterhin gut über die Runden zu kommen.

Zusätzlicher 450 Euro Job ist halb pfändungsfrei

Dazu kommt ein weiterer entscheidender Vorteil eines P-Kontos, denn wer ein solches hat, der kann zusätzlich auch noch die Hälfte eines Zweitjobs (450 Euro Job) pfändungsfrei als Gehalt beziehen. Das heißt konkret, dass man 225 Euro zusätzlich komplett pfändungsfrei erhält – unabhängig von der üblichen Pfändungstabelle. Damit aber noch nicht genug, denn auch zahlreiche Zuschläge können pfändungsfrei sein. Das gilt beispielsweise für Wochenend- oder Nachtzuschläge. Natürlich sind die Regeln hier aber nicht ganz einfach, denn wird etwa die Wochenendarbeit zur Regel, handelt es sich nicht mehr zwingend um Zuschläge – dann würde wieder die übliche Pfändungstabelle gelten. Generell gilt allerdings: Wer von einer Pfändung betroffen ist, sollte unbedingt auf ein Pfändungsschutzkonto setzen – es lohnt sich immer und kann das Leben deutlich einfacher machen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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