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Gesellschaftsform und Geschäftskonto für Start-ups

Welche Art von Gesellschaft sollte ich als Start-up gründen? Welches Geschäftskonto bietet sich für mich an? Ein Überblick über Wege zur Unternehmensgründung ohne Kapital.

Heutzutage gibt es immer mehr junge Menschen, die sich als Unternehmer versuchen möchten. Die Runde gemacht hat dabei der Begriff Start-up. Hierbei handelt es sich meist um ein Kleinunternehmen, das von jungen (oder auch älteren) Menschen gegründet wird. In den meiste Fällen ist das Startkapital sehr begrenzt und das Unternehmen lebt erst einmal nur von einer Idee. Die meisten Start-ups beschäftigen sich mit technischen Entwicklungen, Medien oder der Internetbranche. Wenngleich es natürlich große Unterschiede zwischen verschiedenen Gründungen gibt, die in diesen Bereich fallen, bleiben zwei Fragen immer dieselbe: Wie gründe ich das Unternehmen überhaupt und welches Geschäftskonto kann ich eröffnen?

Startkapital ist keine Voraussetzung für Haftungsbeschränkung

Das deutsche Gesellschaftsrecht lässt es für junge Unternehmen in Deutschland mittlerweile zu, eine sogenannte Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Hierbei handelt es sich um so etwas wie die kleine Schwester der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Während bei Letzterer allerdings ein Stammkapital von mindestens 12.500 Euro notwendig ist, kann eine UG auch ohne jegliche Kapitaleinlage gegründet werden. Für die Gründung einer UG müssen die beteiligten Gesellschafter gerade einmal einen Euro als Eigenkapital einbringen. Wichtig ist allerdings, dass es auch hier mehrere Gesellschafter geben muss, eine reine Personengesellschaft (z.B. Solo-Selbstständige) können keine UG gründen. Dennoch gilt eine komplette Haftungsbeschränkung, ein Zugriff auf das Privatvermögen ist bei einer Firmenpleite nicht möglich.

Diese Kombination führt aber auch dazu, dass Unternehmen dieser Art bei Gläubigern nicht hoch im Kurs stehen und es etwa schwierig ist, an eine Kreditkarte oder ein Geschäftskonto zu kommen. Zudem muss das Unternehmen immer offiziell als „UG (haftungsbeschränkt)“ auftreten, um Gläubigern zu verdeutlichen, dass die Haftung beschränkt ist. Dazu kommt, dass 25 Prozent des Jahresüberschusses automatisch in eine Rücklage fließen muss. Wenn diese Rücklage den Betrag von 25.000 Euro erreicht oder die Gesellschafter Kapital nachschießen, wird die UG automatisch zu einer GmbH umgewandelt. Dann gelten auch in dieser Hinsicht dieselben Bedingungen wie für die größere Gesellschaftsform. Die UG ist also allen voran eine Geschäftsform für die ersten Jahre eines Unternehmens.

Ein Geschäftskonto gibt es auch für eine UG

Die größte Sorge rund um das Thema Unternehmensgründung gibt es oft rund um das Geschäftskonto. Gerade wer eine UG gründet und damit von einer großen Haftungsbeschränkung profitiert, steht bei Gläubigern nicht hoch im Kurs. Das heißt allerdings nicht, dass man gleichzeitig nicht an ein Geschäftskonto kommt. Dieses muss nämlich entgegen der Vermutung nicht zwingend mit einem Dispositionskredit ausgestattet sein. Viele Banken, darunter etwa Direktbanken wie die Fidor Bank, erlauben die Kontoeröffnung auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung im Gründungsjahr, dasselbe gilt auch für Filialbanken wie die Commerzbank. Wer als Geschäftsführer Probleme mit der Bonität hat, kann zudem auch auf alternative Produkte setzen. Auch für Unternehmen in der Gründung kann beispielsweise das Online-Konto ohne Schufa eine gute Option sein. Hier findet keine Schufa-Prüfung statt und die Bonität der Gesellschafter sowie die Gesellschaftsform sind irrelevant. Zudem gibt es sogar eine zusätzliche Kreditkarte für das Unternehmen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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