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Girokonto für jedermann soll 2015 kommen

670.000 Menschen in Deutschland hatten im letzten Jahr kein Girokonto. Das soll sich schnellstmöglich ändern. Das zumindest verspricht Justizminister Heiko Maas, der ein „Girokonto für jedermann“ angekündigt. Damit setzt Maas eine EU-Richtlinie um, die ein Girokonto unabhängig von der Bonität vorschreibt. In Europa haben insgesamt 58 Millionen Menschen kein Girokonto. Das entspricht einem Zehntel aller Bürger der Europäischen Union. Der Meinung der Europäischen Kommission nach sind das viel zu viele Betroffene. Zwar, so die Europäische Kommission, gäbe es auch Menschen, die von sich aus auf ein Girokonto verzichten würden, vielen sei der Zugang zu einem Konto allerdings verwehrt. Es geht um die sogenannte Bonitätsabfrage, die Banken starten, wenn Kunden ein Konto eröffnen wollen. Hat ein Deutscher also etwa einen negativen Schufa-Eintrag, so hat er gewöhnlich keine Chance, ein Girokonto zu eröffnen. Bis 2016 soll sich das ändern, das sieht zumindest die Richtlinie, die vom Europäischen Parlament in diesem Jahr verabschiedet wurde, vor. Bonität darf kein Hindernis mehr sein Umgesetzt werden muss die Richtlinie allerdings nicht in allen Ländern der Europäischen Union. Schweden und Italien haben ein solches Recht beispielsweise schon seit Jahren in der Verfassung verankert. Dort können die Menschen unabhängig von ihrem Einkommen und ihrer Kreditwürdigkeit ein Girokonto eröffnen. In Deutschland existiert diese Möglichkeit nur mit Einschränkungen. Das soll sich bald ändern, so Maas. Für alle Bürger soll es, voraussichtlich bereits nächstes Jahr, die Möglichkeit geben, ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen. Dieses soll alle nötigen Grundfunktionen haben und wie ein gewöhnliches Girokonto funktionieren. Ein Bonitätsnachweis soll für die Eröffnung eines Basiskontos nicht vonnöten sein. Wohnsitz spielt bei der Eröffnung des Kontos keine Rolle Bei der Neuregelung, die auf europäischer Ebene im Konsens besprochen wurde, geht es auch um den Wohnsitz des jeweiligen Kontoinhabers. Dieser dürfe zukünftig keine Rolle mehr spielen, heißt es in der Richtlinie. Demnach dürfen auch Menschen ohne festen Wohnsitz, etwa Obdachlose, ein sogenanntes Basiskonto eröffnen. Für die Banken ändert sich dadurch vieles, denn ein fester Wohnsitz war in Deutschland bislang eine Voraussetzung dafür, ein Konto zu eröffnen. Banken fürchten sich davor, dass Menschen ohne festen Wohnsitz Schulden hinterlassen könnten und sich dann aus dem Staub machen. Die Nachverfolgung durch die Behörden wäre in einem solchen Fall deutlich schwieriger. Verbraucherschützer kritisieren mögliche Ungleichheit der Konten Verbraucherschützer zeigen sich bislang uneins, wenn es um die Neuregelung geht. Sie fürchten eine zu schlampige Umsetzung auf Bundesebene. Von Justizminister Maas fordern sie eine durchdachte Regelung, die Menschen ohne Bonität nicht diskriminiert. Sie monieren, dass Banken das Basiskonto deutlich teurer machen könnten als normale Girokontkreditkarten_1en. Auch überhöhte Gebühren, beispielsweise für den Dispositionskredit oder für die Ausführung von Überweisungen, sollen von den Banken diskutiert werden. Deswegen fordern Verbraucherschützer, dass das sogenannte Basiskonto „frei von Diskriminierung“ sein und über die gleichen Funktionen zu gleichen Preisen verfügen sollte wie ein normales Girokonto. Ob sich das umsetzen lässt, gilt momentan noch als fraglich. Immerhin können Menschen ohne Bonität auch heute schon auf ein voll funktionsfähiges Girokonto setzen, auch dann, wenn der Schufa-Eintrag negativ ist. Mit dem Onlinekonto lassen sich alle wichtigen Finanzgeschäfte abwickeln, auch eine Kreditkarte ist im Paket enthalten.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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