Haftungsfragen bei der Selbstständigkeit beachten
Die Selbstständigkeit ist für viele Verbraucher ein Traum. Doch die Risiken sind nicht zu unterschätzen, besonders in Hinblick auf die Haftung.
Wer sich dafür entscheidet, ein eigenes Unternehmen zu gründen, der darf sich auf einige entscheidende Vorteile freuen: Freie Wahl des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeiten zum Beispiel. Doch während die Selbstständigkeit auch finanziell große Chancen mit sich bringt, kann sie auch zu einem Problem werden. Es kommt in Deutschland immer wieder vor, dass Verbraucher durch eine Selbstständigkeit in die Überschuldung abrutschen, denn Haftung ist bei Selbstständigen ein großes Thema. Dass manch einer, der heute auf eine Privatinsolvenz und ein Online-Konto ohne Schufa setzt, früher selbstständig war, sollte da nicht überraschen.
Private Haftung bei bestimmten Unternehmensformen
Das Thema Haftung spielt bei Unternehmen generell eine wichtige Rolle und sollte von jedem Gründer unbedingt bedacht werden. Nur wer sich auch mit den Haftungsrisiken auseinandersetzt, kann überhaupt einen guten Eindruck davon bekommen, welche Gefahren bei der Selbstständigkeit lauern. Besonders wichtig ist die Debatte darüber schon bei der Wahl der Rechtsform. Wer sich beispielsweise für ein Einzelunternehmen oder eine GbR entscheidet, der haftet am Ende mit dem gesamten Privatvermögen. Eine Unternehmenspleite kann also gleichzeitig auch dazu führen, dass man selbst zwingend auf ein Girokonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen muss oder im schlimmsten Fall sogar in die Privatinsolvenz abrutscht. Die bessere Lösung in Haftungsfragen ist zweifelsfrei eine haftungsbeschränkte Rechtsform. Hier bieten sich beispielsweise die GmbH oder auch die UG – eine Art Mini-GmbH – an. Eine UG kann sogar mit einem Stammkapital von nur einem Euro gegründet werden, wodurch die Haftungsbeschränkung sogar recht günstig realisiert werden kann.
Haftung für Geschäftsführer ist relevant
Auch wer sich allerdings für eine Rechtsform entscheidet, die eine Haftungsbeschränkung vorsieht, sollte sich nicht zwingend zu sicher sein. Das deutsche Insolvenzrecht bietet nämlich so einige Tücken, die besonders Geschäftsführer betreffen. Zur Verhinderung von Insolvenzverschleppung sieht das Gesetz vor, dass ein Geschäftsführer für Forderungen haftet, die zwischen der Insolvenzreife (diese wird durch zwei verschiedene Tatbestände festgestellt) und einer Insolvenzerklärung haften kann. Das heißt konkret: Erkennt man zu spät, dass das Unternehmen eigentlich Insolvenz anmelden müsste, kann unter Umständen eine relevante private Haftung entstehen. Wer Geschäftsführer von einem Unternehmen ist, sollte sich mit diesen rechtlichen Kniffen unbedingt auskennen. Die Gefahren werden nämlich häufig unterschätzt, obwohl die Privathaftung zu einem signifikanten Problem werden kann.
Gefahren & Chancen bei einer Selbstständigkeit abwägen
Wer sich dazu entscheidet, den Schritt in die Selbstständigkeit zu gehen, sollte die Gefahren und Chancen unbedingt genau abwägen. Auf den ersten Blick erscheint eine Selbstständigkeit immer wie ein Befreiungsschlag. Nicht umsonst träumen viele Menschen in Deutschland davon, im beruflichen Sinne selbstbestimmter zu sein. Doch dabei sollte man auf keinen Fall die konkreten Gefahren einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit zu übersehen. Hierzu zählen keineswegs nur persönliche Gefahren wie eine Mehrbelastung durch die Arbeit, sondern eben auch konkret finanzielle Gefahren. Wer sich für die Selbstständigkeit entscheidet, sollte sich daher konkret mit der Haftungsproblematik auskennen. Nur so ist es möglich, dass man am Ende wirklich erfolgreich ist – und allen relevanten Problemen aus dem Weg gehen kann.
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