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Höhere Freigrenzen bei der Pfändung

Mehr Geld für diejenigen, die mit einer Pfändung zu tun haben – die Erhöhung der Grenzwerte mit Stichtag 1. Juli 2019 ist ein echter Segen für viele Betroffene.

Eine Pfändung kann schneller ein Thema werden, als viele denken. Wer einmal mit Schulden zu tun hat und Forderungen nicht mehr ausgleichen kann, muss damit rechnen, dass Gläubiger den Weg einer Gehaltspfändung zu gehen versuchen. Die Regel ist eine solche zudem immer dann, wenn Verbraucher in einem Privatinsolvenzverfahren sind. In jedem Fall müssen Betroffene bis zu einem Grenzbetrag das gesamte Einkommen abgeben – dieser Grenzwert steigt nun.

Grundfreibetrag steigt auf 1.178,59 Euro

Wer von einer Pfändung betroffen ist, darf sich zukünftig darüber freuen, dass mehr Geld auf das eigene Konto überwiesen wird. Wer etwa auf ein Online Konto ohne Schufa setzt, bekommt auf dieses erstmals für den Juli einen Betrag von 1.178,59 Euro überwiesen, wenn der Grundfreibetrag gilt. Zuvor waren es nur 1.139,99 Euro, sodass die Erhöhung ein Plus von immerhin 40 Euro bedeutet. Von der Erhöhung profitieren von einer Pfändung betroffene Verbraucher unabhängig davon, warum eine Pfändung eingeleitet wurde – also bei einer regulären Gehaltspfändung genauso wie bei einer Pfändung im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens.

Zusätzliche Freibeträge für Unterhaltsberechtigte

Auch die zusätzlichen Freibeträge für Unterhaltsberechtigte steigen im Rahmen der Erhöhung. Die erste unterhaltspflichtige Person wird mit einem Betrag von 443,57 Euro berechnet, ab der zweiten unterhaltspflichtigen Person wird ein Freibetrag von zusätzlichen 247,12 Euro bereitgestellt. Damit ergeben sich auch gewisse Erleichterungen für überschuldete Verbraucher, die auch ihre Familie über die Runden bringen müssen. Der Grundfreibetrag für einen von einer Pfändung betroffenen Alleinverdiener mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern sowie einer ebenfalls unterhaltspflichtigen Frau steigt im Rahmen der Erhöhung auf 2.116,40 Euro. Nur der Teil des Einkommens, der über diesem Betrag liegt, darf vom Insolvenzverwalter oder einem pfändenden Unternehmen einbehalten werden.

Höhere Freibeträge bei höherem Gehalt

Nicht nur der Grundfreibetrag, sondern auch die darüberliegenden Stufen in der Pfändungstabelle werden angehoben. Bei einem höheren Gehalt steigen auch die Freibeträge bei einer Pfändung, sodass auch diejenigen profitieren, die mehr verdienen. Die Anpassung ist dabei zweifelsfrei berechtigt, denn die letzte Erhöhung liegt nun mehr länger zurück. Gerade die steigende Inflation sorgt dafür, dass unter dem Strich für Betroffene zuletzt weniger Geld übriggeblieben ist. Durch die Erhöhung sollte dieser Aspekt wieder ausgeglichen werden, wodurch es Menschen, die mit einer Pfändung kämpfen, zukünftig wieder etwas einfacher haben. Profitieren können davon auch viele Inhaber von einem Produkt wie dem Online Konto ohne Schufa.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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