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Insolvenzpflicht für Unternehmen bleibt ausgesetzt

Die Pflicht zum Insolvenzantrag bleibt für Unternehmen auch im Januar ausgesetzt – das sind für Verbraucher ebenfalls gute Nachrichten.

Das Coronavirus sorgt weiterhin dafür, dass das Leben in Deutschland zum Stillstand kommt und viele Existenzen gefährdet. Besonders die Wucht der zweiten Welle sorgt dafür, dass immer mehr Verbraucher und Firmen um ihre Existenz kämpfen. Deshalb gibt es auch zahlreiche staatliche Hilfsprogramme, um die Folgen der Krise abzufedern. Im letzten Jahr gehörte dazu auch die Aussetzung der Insolvenzpflicht – diese wurde nun auch für den Januar verlängert.

Keine Insolvenzpflicht im Januar

Zwar wurden die geltenden Regeln zur Aussetzung der Insolvenzpflicht bereits im Herbst 2020 leicht geändert, doch viele Unternehmen dürften dennoch aufatmen. Ist eine Firma nicht zahlungsunfähig, muss sie auch bei dem Vorliegen anderer Insolvenzkriterien vorerst nicht Insolvenz anmelden. Diese verlängerte Regelung gilt vorerst bis zum 31. Januar 2021 und soll daher weiteren Firmen helfen, den Lockdown zu überleben. Gelingen wird das vermeintlich nicht in allen Fällen, doch einigen Unternehmen dürfte durch die verlängerte Regelung dennoch geholfen werden. Eigentlich hatte die Bundesregierung vorgesehen, die Regel nicht ins neue Jahr zu verlängern – der verschärfte Lockdown hat dann allerdings doch zum Umdenken bewegt.

Sanierung ohne Insolvenzverfahren

Doch Unternehmen profitieren im neuen Jahr sogar noch von einer weiteren Lockerung. Das Insolvenzrecht verändert sich für Firmen insofern, als sie für eine Sanierung nicht mehr die Zustimmung aller Gläubiger brauchen – das war bislang die Voraussetzung, um eine Insolvenz zu verhindern. Nun muss nur noch die Mehrheit der Gläubiger einer Restrukturierung zustimmen, damit ein Unternehmen die Firmeninsolvenz umgehen kann. Eine weitere Lockerung, der mögliche Ausstieg aus laufenden Verträgen im Rahmen der Sanierung, wurde gleichzeitig allerdings gestrichen. Dennoch sollten Unternehmen es in Zukunft einfacher haben, eine Insolvenz zu verhindern – das ist besonders mit Blick auf die Folgen der Coronakrise sehr wichtig.

Gute Nachrichten für Verbraucher

Die positiven Änderungen im Insolvenzrecht für Unternehmen sind gleichzeitig auch gute Nachrichten für Verbraucher, denn ein Rückgang bei den Firmeninsolvenzen sorgt auch dafür, dass weniger Bürger in finanzielle Probleme geraten. Weiterhin sind Arbeitslosigkeit und Jobverlust in Deutschland die mitunter wichtigen Gründe, warum Verbraucher in die Privatinsolvenz oder Überschuldung geraten. Wer auf ein Produkt wie das Onlinekonto ohne Schufa setzt, darf sich über die Änderungen also durchaus auch freuen. Dazu kommt, dass seit Anfang des Jahres auch Lockerungen bei der Privatinsolvenz gelten. Das neue Insolvenzrecht sieht vor, dass Verbraucher die Privatinsolvenz bereits nach drei Jahren beenden können – die scharfen Schwellen dafür fallen weg. Die Krise zum Coronavirus bringt also zumindest mit Blick auf das Insolvenzrecht auch Gutes.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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