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Kann das Weihnachtsgeld gepfändet werden?

Auch nach Weihnachten gibt es rund um Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld viele Fragen. Wie steht es um eine mögliche Pfändung?

Wer mit finanziellen Problemen zu kämpfen hat beispielsweise auf ein Produkt wie das Online-Konto ohne Schufa setzt, der muss sich oft auch mit unangenehmen Themen wie einer möglichen Pfändung auseinandersetzen. Ob im Rahmen einer Privatinsolvenz oder aus anderen Gründen, eine Pfändung kann für Verbraucher enorm unangenehm sein. Wer betroffen ist, sollte sich daher unbedingt über die Details schlau machen, denn auch ein Insolvenzverwalter oder Schuldeneintreiber darf nicht einfach alles. Das gilt auch rund um das Weihnachtsgeld und andere Zusatzleistungen. Denn nur weil man zusätzlichen Zahlungen erhält, heißt das noch nicht, dass diese auch komplett gepfändet werden dürfen.

Weihnachtsgeld bleibt zumindest teilweise pfändungsfrei

Das Weihnachtsgeld ist für viele Menschen mit finanziellen Problemen ein Segen, besonders weil die Weihnachtszeit meist durch Geschenke und Festivitäten sowieso noch einmal teurer ist, als der Rest des Jahres. Durch die Weihnachtsgeldzahlung gewinnen viele Verbrauche einen bitter notwendigen finanziellen Spielraum, der dafür sorgt, dass die Mehrausgaben der Weihnachtszeit abgefedert werden können. Doch was, wenn das Gehalt gepfändet wird? In diesem Fall ist die Sache ein wenig kompliziert, denn anders als zu Beispiel Zuschläge für die Sonntagsarbeit sind Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld grundsätzlich pfändbar. Das heißt, dass der Geldsegen am Ende doch nicht auf dem Konto von verschuldeten Personen ankommt – zumindest nicht komplett. Im deutschen Recht gilt nämlich eine Pfändungsschwelle von 50 Prozent für das Weihnachtsgeld.

Maximal 500 Euro bleiben von der Pfändung befreit

Das Problem daran ist, dass die 50 Prozent-Regelung heutzutage kaum mehr eine Rolle spielt. Zwar sagt das Gesetz, dass eine Pfändung nur bis maximal 50 Prozent des Bruttomonatslohns möglich ist, allerdings bleiben gleichzeitig auch maximal 500 Euro netto pfändungsfrei. Wer nicht gerade nur halbtags arbeitet oder Mindestlohn verdient, kommt fast immer auf diesen Betrag, wenn es sich um ein vollständiges 13. Monatsgehalt handelt. Zwar gibt es durchaus ein paar Fälle, in denen auch die 50 Prozent-Regel relevant ist, man sollte allerdings wohl eher mit einer Pfändungsfreigrenze von 500 Euro rechnen. So bekommt man eine deutlich realistischere Einschätzung davon, wie viel vom Weihnachtsgeld am Ende wirklich übrigbleibt. 500 Euro sind zwar nicht wahnsinnig viel, eine gewisse Entlastung ist der pfändungsfreie Teil des Weihnachtsgeldes für betroffene Verbraucher aber dennoch.

P-Konto wichtig, um Pfändung zu verhindern

Doch automatisch funktioniert im Bereich der Pfändung in Deutschland leider nichts, außer eben dieser. Deswegen ist es sehr wichtig, dass man auf ein P-Konto wie das Online-Konto ohne Schufa setzt, denn nur wer ein solches hat, kann die Pfändung des gesamten Weihnachtsgeldes überhaupt verhindern. Ansonsten bleiben nämlich keine 500 Euro übrig, sondern der gesamte Betrag wird direkt abgezogen. Ist dies einmal geschehen, hat man zudem keine Chance mehr, das Geld zurückzuholen – weder mit Bitten noch mit juristischer Kraft. Daher ist es, auch aus anderen Gründen, sehr wichtig, dass von einer Überschuldung betroffene Verbraucher zwingend auf ein Pfändungsschutzkonto setzen. Das eigene Girokonto in ein solches umzuwandeln, sollte bei allen Banken möglich sein. Alternativ kann man natürlich auch ein neues Girokonto direkt als P-Konto eröffnen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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