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P-Konto Änderungen ab Dezember 2021

Der Schutz vor einer Kontopfändung bietet Ihnen das Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Schuldner haben bereits viel zu lange auf die kommenden Änderungen im Dezember 2021 gewartet.

Freibetragserhöhung, Drei-Monatsgrenze und Co.

Alle Änderungen ab Dezember 2021 auf einen Blick

Es ist ein kleiner Schritt, aber endlich beträgt der Grundfreibetrag des Kontos mit Pfändungsschutz einen runden Betrag. Ab dem Dezember 2021 liegt der monatliche Pfändungsfreibetrag bei 1.260 Euro. Zuletzt wurde der Freibetrag im Juli 2021 auf 1.252,64 Euro angehoben.

Bisher war es so, dass wenn Sie Geld auf Ihr Konto bekommen, das Guthaben bis 1.252,64 Euro nicht gepfändet werden kann. Wenn Sie Ihr Geld nicht aufbrauchen, dann wird dieses nicht sofort ausgekehrt, sondern in den Folgemonat übernommen. Ab dem Dezember wird Ihr Guthaben bis zu drei Monate übertragen.

Ihr Konto kann unkompliziert in ein P-Konto umgestellt werden. Bei den meisten Banken gibt es hierfür eine Funktion über das Online-Banking. Bei Sparkassen und Filialbanken kann jedoch ein Termin benötigt werden.

Ab sofort wird der Freibetrag jährlich angepasst. Der Pfändungsfreibetrag kann erhöht werden, wenn Sie Sozialleistungen oder Kindergeld erhalten. Wenn sich die Auszahlungen verzögern und Sie durch die sozialen Leistungen über Ihren Freibetrag rutschen, haben Sie die Möglichkeit diese Gelder freizustellen.

Die Banken und Sparkassen sind verpflichtet, den Schuldner den aktuellen Freibetrag mitzuteilen. Häufig sehen Sie in Ihrem Online-Banking den offenen Betrag.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

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Mit dem P-Konto sichern sich Schuldner einen Mindestbetrag an monatlichen Guthaben. Diese Freigrenze kann nicht gepfändet werden. Wenn das Konto eines Schuldners gepfändet wird, dann kann es zu großen finanziellen Engpässen führen. Denn wenn Sie Ihr Konto nicht umgestellt haben, dann wird das Girokonto im ersten Moment gesperrt. Ihr Konto können Sie vier Wochen rückwirkend umstellen.

Kann man das P-Konto online eröffnen?

Viele Banken und Sparkassen haben ein Problem mit Kunden, welche eine P-Konto eröffnen wollen. Diese Personen schließen keine Kredite und viele andere Geschäfte ab. Denn Sie haben keine oder wenig Möglichkeiten dazu. In den meisten Fällen warten Sie lange auf einen Banktermin und erhalten einen negativen Schufa-Eintrag.

Aber nicht mit dem Onlinekonto von PayCenter. Dieses können Sie einfach online eröffnen und in ein P-konto über das Online-Banking umwandeln. Wir bieten Ihnen ein Onlinekonto über das Sie sofort verfügen. Dabei arbeiten wir nicht mit der Schufa zusammen. Sie erhalten keinen Eintrag in der gennanten Auskunftei und Ihre Bonität wird nicht beeinträchtigt. Zusätzlich erhalten Sie eine Debit Mastercard mit weltweiten Einsatz-Möglichkeiten.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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