Krankenkassen erlassen 1,1 Milliarden Euro Schulden
Wie die ARD bereits berichtete, geht aus einer neuen Auflistung des Bundesgesundheitsministeriums hervor, dass die gesetzlichen Krankenkassen 55.000 ihrer Versicherten Schulden in Höhe von 1,1 Milliarden erlassen haben. Die Summe setzt sich dabei aus 231,6 Millionen Euro an nicht gezahlten Beiträgen und 909,4 Millionen Euro an Säumniszuschlägen zusammen. Grund für den hohen Schuldenerlass ist das seit dem 1. August 2013 geltende Beitragsschuldengesetz.
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Allgemeine Versicherungspflicht seit 2007
Zu Beginn der allgemeinen Versicherungspflicht am 1. April 2007 rechnete man den Neu-Versicherten immer wieder Nachzahlungen zum Stichtag dieser Pflicht an. Meldet sich beispielsweise 2012 ein Nicht-Versicherter bei einer Krankenkasse, so musste er die Zeit bis 2007 (5 Jahre) rückwirkend nachzahlen. Diese Regelung führte nachträglich zu einem enormen Säumniszuschlag. Das Beitragsschuldengesetz bremst diese Schuldenwelle nun seit August 2013 aus. Von diesem Gesetz profitieren hauptsächlich Versicherungspflichtige in Bezug auf den Erlass bzw. die Ermäßigung bei Beitragsschulden sowie einem reduzierten Säumniszuschlag. Freiwillig Versicherte sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Der Erlass/die Ermäßigung tritt nur dann in Kraft wenn zwischen dem Eintritt der Versicherungspflicht und der Anzeige bei der Krankenkasse keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Beiträge können zusätzlich nur dann erlassen bzw. ermäßigt werden, wenn dieser „Nacherhebungszeitraum“ mehr als drei Monate einnimmt. Der Säumniszuschlag von 5 Prozent wurde auf 1 Prozent gesenkt – für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte.
Schulden sind nie schön – eine Krankenversicherung ist es schon
Vor dem Beitragsschuldengesetz waren rund 140.000 Menschen nicht versichert. Heute, ein Jahr nach dem Beschluss über dieses Gesetz, sind es „nur noch“ rund 85.000 Menschen, welche in Deutschland ohne Krankenversicherung leben. Die Angst vor einer rückwirkenden Nachzahlung war wohl größer als die Sicherheit zu haben, mittels einer Krankenversicherung im Ernstfall behandelt werden zu können. Doch die Zahlen sinken und mittels dem Beitragsschuldengesetz wurde nun eine Bremse eingebaut, die es Nicht-Versicherten fortan ermöglicht sich ohne Schulden eine Krankenversicherung leisten zu können. Aus „unbezahlbar“ wird nun „bezahlbar“.
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