Kreativer Betrug wegen hohen Schulden
Schulden führen immer wieder dazu, dass Menschen sich zu unüberlegten Aktionen hinreißen lassen. Eine Straftat eines Gladbeckers, die zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung geführt hat, darf man aber dennoch mit Humor nehmen. Der Mann bestellte im Internet zahlreiche Produkte an seine eigene Adresse – die Abbuchungen ließ er allerdings vom Konto der Stadtverwaltung Gladbeck durchführen.
Kreativität darf man einem 59-jährigen Mann aus Gladbeck keineswegs absprechen. Wenngleich wenig durchdacht hat der Fall des Mannes, der unter einer höhen Schuldenlast ächzt, so einige Aufmerksamkeit auf sich gezogen, wie auch ein Artikel der Westendeutschen Allgemeinen Zeitung zeigt. Der 59-Jährige, der ein Produkt wie ein Onlinekonto ohne Schufa bitter notwendig hätte, lebt seit Jahren in Privatinsolvenz – ihn drückt eine Schuldenlast von mehr als 200.000 Euro. Da er sich aber dennoch etwas gönnen wollte, entschied er sich für einen einfachen, aber effektiven Betrug. Dass er damit aber nicht durchkommen würde, hätte der Mann, der sich in der sogenannten Wohlverhaltensphase befindet, sich aber denken können.
Bankverbindung der Stadtverwaltung angegeben

© Dana Rothstein | Dreamstime Stock Photos
Vielfach entscheiden Menschen, die sich keine Hilfe suchen oder auf Produkte wie ein Onlinekonto ohne Schufa setzen, in ihrer Not vollkommen falsch. So kommt es immer häufiger zu Straftaten, die mit Schulden in Zusammenhang stehen. Der Fall aus Gladbeck gehört dabei aber zweifelsohne zu den harmloseren Taten. Der 59-Jährige hatte im Internet zahlreiche Produkte, darunter einen Fahrradträger, einen Gartenpavillon und Autoreifen bestellt, wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung berichtet. Vonseiten der Händler gab es zudem nichts zu beanstanden, denn die Lastschriftzahlungen erwiesen sich als unproblematisch. Das Problem nur: Das Konto gehörte nicht dem 59-jährigen Mann, sondern der Stadtverwaltung Gladbeck, die der Sache schnell auf die Schliche kam und den Mann anklagte.
Geständnis der Taten mit 1.800 Euro Schaden
Der Schaden der Tat hält sich in geregelten Bahnen – insbesondere, wenn man bedenkt, wie hoch die Gesamtschuld des Mannes, der nicht auf ein Produkt wie das Onlinekonto ohne Schufa setzt, ist. 1.800 Euro wurden insgesamt vom Konto der Stadtverwaltung Gladbeck abgebucht, darunter auch Kosten für einige Premium-Abonnements bei Dating-Portalen, die der Mann rege genutzt hat. Das Gericht war sich schnell einig, dass die Taten des Arbeitslosen „wenig raffiniert“ waren. Da es sich aber keineswegs um die erste Straftat des verschuldeten Mannes handelte, fiel die Strafe dennoch relativ hoch aus. Trotz eines Geständnisses muss der Mann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten leben, die allerdings auf Bewährung ausgesetzt wurde.
Weg der Besserung hilft Angeklagtem
Eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ist der Mann wohl nur deshalb entgangen, weil sein Verteidiger darauf verwies, dass von notorischen Betrügereien nicht auszugehen ist. Der Mann habe wieder einen Job gefunden und würde in Kürze seine neue Arbeit beginnen. Dieser Weg der Besserung scheint auch die Richter überzeugt zu haben, weswegen sie dem Mann die Freiheit ließen. Als Auflage muss der Betrüger aber immerhin 100 Stunden für das Allgemeinwohl in der Stadt arbeiten. So gibt er der Stadtverwaltung zumindest etwas für die unnötigen Mühen zurück. Am Ende wird sich das Schicksal des Mannes aber an seinem Handeln in der Zukunft entscheiden. Schafft er wie viele Inhaber eines Online-Kontos ohne Schufa durch seinen neuen Job die Wende, ist davon auszugehen, dass es sich für den 59-Järigen um den letzten Gerichtsprozess gehandelt hat.
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