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Kritische Äußerungen gegen die Schufa weiter erlaubt

Kritik erlaubt: Ein neues Gerichtsurteil macht deutlich, dass man sich auch weiterhin kritisch gegenüber der Schufa äußern darf.

In einem Prozess vor dem Landgericht München I ist in den letzten Wochen ein interessantes Urteil gefällt worden. Geklagt hatte die Schufa gegen einen Juristen aus Bonn, der unter der Webadresse schufa-anwalt.de Werbung für seinen Service gemacht hatte. Der Jurist bot dabei unter anderem Dienstleistungen an, bei denen Verbraucher sich Hilfe im Kampf gegen fehlerhafte Schufa-Auskünfte oder eine unfaire Bonitätsauskunft suchen konnten. Gewonnen hat den Prozess zwar die Schufa, allerdings nicht in jeder Hinsicht.

Markenrechte der Schufa verletzt

Grundlegend ging es der Schufa bei dem Prozess darum, dass die Markenrechte des Unternehmens verletzt werden. Sowohl im Namen als auch im Logo des Anwalts kamen dabei der Begriff Schufa vor. Das Logo war zudem stark angelehnt an das Logo der Auskunftei aus Wiesbaden. Dabei sah das Gericht die Gefahr, dass Verbraucher das Gefühl haben könnten, dass Schufa und Anwalt zusammengehören, was nicht der Fall ist. Deshalb sehen die Münchner Richter hier auch eine Verletzung der Markenrechte und gaben der Schufa recht. Der Anwalt hat die Nutzung der Marke und des Logos ab sofort zu unterlassen und kann das Portal in dieser Form nicht weiter betreiben. Noch ist das Urteil gegen den Juristen aus Bonn allerdings noch nicht rechtskräftig.

Kritik an der Schufa weiter erlaubt

Während das Urteil klarmacht, dass eine Verwendung des Markennamens Schufa nicht ohne Weiteres möglich ist, gibt es noch einen pikanten Nebeneffekt des Urteils. Behandelt wurden nämlich auch fünf Aussagen des Anwalts auf der Webseite, welche die Schufa angemahnt hatte. Der Anwalt musste die Nutzung dieser kritischen Äußerungen aufgrund einer einstweiligen Verfügung unterlassen. Das Landgericht München hat nun allerdings entschieden, dass kritische Formulierungen gegenüber der Schufa auch weiterhin erlaubt sind, das gilt so auch für andere Webseiten. Die Schufa hatte die entsprechenden Aussagen als „unwahre Tatsachenbehauptungen“ gerügt – das Gericht wollte dieser Auffassung nicht folgen und erlaubt die Kritik an der Auskunftei auch weiterhin.

Bonitätsbewertung darf weiterhin kritisiert werden

Konkret hatte der Jurist aus Bonn geschrieben, dass die Entstehung eines Schufa-Eintrags oft „äußerst intransparent und bisweilen auch sehr vorschnell“ passiere. Darüber hinaus erklärte er unter anderem, dass die Bonitätsberechnung „für einen Externen nicht nachvollziehbar“ sei. Kritik in dieser Forma an der Schufa ist auch in Zukunft weiterhin möglich. So einige Verbraucher, die auf ein Produkt wie das Online-Konto ohne Schufa setzen, werden das gut nachvollziehen können. Die fehlende Transparenz und die für Verbraucher oft schwierig nachvollziehbaren Entwicklungen rund um die Bonitätsauskunft werden seit jeher besonders von Betroffenen kritisch gesehen, immerhin nimmt ihnen die Schufa viele Möglichkeiten im Leben.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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