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Kurzarbeitergeld wird auf bis zu 87 Prozent erhöht

Das Kurzarbeitergeld ist für viele Menschen in der Krise ein wichtiger Rettungsanker. Nun hat die Regierung beschlossen die Bezüge leicht zu erhöhen.

Kurzarbeit statt Arbeitsplatzverlust. Genau das ist die Logik der Einführung des sogenannten Kurzarbeitergeldes in Deutschland. Es hat schon in der großen Wirtschaftskrise im Jahr 2008 geholfen, viele Jobs zu erhalten. In der Coronakrise ist das Mittel so wichtig geworden wie nie, ansonsten wären vermutlich Millionen Deutsche in die Arbeitslosigkeit gerutscht. Dennoch sind die Bezüge im Verhältnis zum regulären Gehalt deutlich niedriger – mit einer Gesetzesnovelle hat sich das zumindest teilweise geändert.

Mehr Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat

Konkret haben sich die beiden Koalitionspartner auf eine gestaffelte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Das heißt konkret auch, dass nicht jeder sofort profitiert. Stattdessen ändert sich am Kurzarbeitergeld in den ersten drei Bezugsmonaten erst einmal nichts. In diesen erhalten Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit geschickt werden, auch weiterhin nur 60 Prozent (keine Kinder) oder 67 Prozent (unterhaltspflichtige Kinder) ihrer Bezüge. Neu ist allerdings, dass das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat steigt. Dann erhalten die Bezieher des Kurzarbeitergeldes 70 Prozent (keine Kinder) beziehungsweise 77 Prozent (unterhaltspflichtige Kinder) des vorherigen Nettogehalts. Diese Regelung gilt allerdings nur dann, wenn die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert wird. Ist die Arbeitszeit dagegen etwa nur um ein Viertel reduziert, bleibt es unabhängig von der Dauer des Bezugs bei 60/67 Prozent.

Kurzarbeitergeld kann auf 87 Prozent ansteigen

Gerade wenn die Kurzarbeit zu einem langfristigen Thema wird, kann das für Verbraucher schwierig werden. Kurzfristige Einbußen können die meisten Menschen noch verkraften, bei einer langfristigen Differenz bei gleichzeitig identischen Kosten für Miete & Co wird es dagegen deutlich schwieriger, weswegen in solchen Situationen auch ein Produkt wie das Online Konto ohne Schufa notwendig ist. Auch darauf hat die Bundesregierung reagiert, denn ab dem siebten Bezugsmonat soll das Kurzarbeitergeld unter denselben Bedingungen wie für die Erhöhung ab dem vierten Monat noch einmal steigen – dann auf 80 beziehungsweise 87 Prozent des vorangehenden Kurzarbeitergeldes. Damit bleibt zwar weiterhin eine relevante Differenz, diese lässt sich aber für die meisten leichter verkraften als Einbußen von bis zu 40 Prozent.

Zusätzlicher Verdienst bis zum bisherigen monatlichen Netto

Darüber hinaus hat die Bundesregierung auch die Regeln zum zusätzlichen Verdienst vereinfacht. Bislang wurde dazuverdientes Geld dem Kurzarbeitergeld angerechnet. Dies fällt nun weg, zumindest bis zum Höchstbetrag des vorangehenden Netto. Gerade wer in der aktuellen Krise anderweitig aushelfen möchte, wenn genügend Zeit vorhanden ist, hat dadurch bessere Möglichkeiten und kann so auch das bisherige Gehalt wieder erreichen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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