17.09.2016
Die Privatinsolvenz ist nicht ganz leicht erklärt. Bevor man sich überhaupt an ein Insolvenzgericht wenden kann, muss man versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen (hierbei müssen alle Gläubiger zustimmen). Hier kann vielfach eine Schuldnerberatung helfen. Gelingt eine solche Einigung nicht, kann man sich bei Gericht melden. Hier wird dann zuerst erneut versucht, eine gerichtliche Einigung zu erzielen (hierbei reicht eine Mehrheitsentscheidung der Gläubiger). Nur wenn diese scheitert, wird das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Das Gericht bestimmt dann einen Treuhänder, der einen Blick auf die Vermögenswerte des Schuldners wirft und untersucht, was man zu Geld machen kann. Ist dieser Prozess abgeschlossen, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Im Anschluss beginnt die Wohlverhaltensphase.
Muss man Angst vor der Privatinsolvenz haben?
Viele Inhaber eines Online Kontos ohne Schufa fragen sich: Was mache ich, wenn ich wirklich Privatinsolvenz anmelden muss? Wie läuft die Privatinsolvenz eigentlich? Diese Fragen kommen nicht überraschend, denn auch, wenn man mit einem Online Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung gegen die Überschuldung ankämpft: Man sollte das schlimmste mögliche Schicksal nicht komplett aus den Augen lassen. Die Privatinsolvenz ist für viele Schuldner ein absolutes Horrorszenario. Besonders, wer mit einem Online Konto ohne Schufa und einer Schuldnerberatung gegen finanzielle Probleme ankämpft, sieht in der Privatinsolvenz vielfach ein Horrorschicksal. Wer sich für den Kampf gegen die Schulden entschieden hat, der will es auch schaffen – ohne Privatinsolvenz. Doch das kann nicht immer gelingen, denn die Privatinsolvenz ist nun einmal ein realistisches Szenario, wenn man es auf Grund der Höhe der Schulden einfach nicht schafft, diese auf einem anderen Weg abzubauen. Doch wie sieht die Privatinsolvenz eigentlich aus und vor allen Dingen: Muss man sich fürchten?Kann man einfach so Privatinsolvenz anmelden?

© Anatoliy Babiychuk | Dreamstime Stock Photos
Muss man alle Wertgegenstände abgeben?
Dass es bei der Privatinsolvenz viele Fragen gibt, liegt auch daran, dass viele Verbraucher überhaupt nicht wissen, was bei einem solchen Verfahren überhaupt passiert. So ist vielfach unklar, ob man das gesamte eigene Vermögen abgeben muss oder nur einige Teile davon. Diese Frage ist so einfach auch gar nicht zu beantworten. Unter allen Umständen muss man Luxusgegenstände abgeben, die man nicht für die eigene Arbeit benötigt. Dazu gehören auch Autos und andere Fahrzeuge. Eine Ausnahme wird dabei nur gemacht, wenn ein Fahrzeug für den Weg zur Arbeit essentiell ist und keine zumutbare Alternative (z.B. öffentliche Verkehrsmittel) existiert. Selbst dann muss der Wert des Autos aber im Verhältnis stehen, teure Sportwagen darf man sicherlich nicht behalten. Ansonsten kann alles gepfändet werden, was kein Gegenstand des täglichen Lebens ist. Kleidung, Haushaltsgeräte, ein Fernseher oder ein Computer sowie Einrichtungsgegenstände werden gewöhnlich nicht gepfändet (es sei denn es liegt ein unverhältnismäßig hoher Wert vor).Muss man Angst haben vor der Wohlverhaltensphase?
Nachdem man schon viele Dinge abgeben musste, hat man sicherlich auch Angst vor der Wohlverhaltensphase. Doch ist das berechtigt? Es kommt ganz drauf an, denn die Wohlverhaltensphase ist sicherlich nicht ganz einfach. Die monatliche Einkommensfreigrenze liegt bei 1.079 Euro netto. Dieses Geld darf man sicher behalten. Verdient man deutlich mehr, darf man auch mehr behalten (muss aber prozentual mehr abgeben). Zudem werden die Freigrenzen, beispielsweise im Falle von Unterhaltspflicht, erhöht. Die Wohlverhaltensphase lässt sich also durchaus überleben, wenngleich man sich darauf einstellen muss, dass der Lebensstandard sinkt.Hier finden sie weitere interessante News.