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Neue Pfändungstabelle bringt Schuldnern mehr Geld

Manch einer, der auf ein Onlinekonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, kann ein wenig aufatmen. Um die Lohnerhöhungen angemessen einzurechnen, sind zum 1. Juli 2017 die Pfändungsfreigrenzen erhöht worden. Für jeden, der mit einer Gehaltspfändung leben muss, sind das sehr gute Nachrichten. So bleiben im Monat bis zu 50 Euro mehr übrig.

Bislang lag die Pfändungsfreigrenze für einen Single mit kleinem Gehalt bei 1.089 Euro im Monat. Dieser Betrag wurde mit der Umstellung am 1. Juli 2017 erhöht, wovon viele Verbraucher profitieren, die auf ein Produkt wie das Onlinekonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzen. Insgesamt dürfen sich in Deutschland viele hunderttausend Menschen freuen, die von einer regelmäßigen Gehaltspfändung auf Grund von finanziellen Problemen betroffen sind. Am Ende des Monats bleiben für viele Menschen in Deutschland jetzt bis zu 50 Euro mehr. Das klingt im ersten Moment nicht viel, kann für Menschen in Finanznöten aber ganz neue Welten eröffnen.

Eine komplett neue Pfändungstabelle in Deutschland

Doch nicht nur der Grundfreibetrag wurde verändert: die gesamte Pfändungstabelle wurde neugestaltet. Damit bleibt auch denjenigen, die gut verdienen, zukünftig etwas mehr Geld übrig, sofern ihr Gehalt gepfändet wird. Der generelle Freibetrag ist auf 1.139 Euro erhöht worden. Wer also diese Summe oder weniger als Nettogehalt verdient, darf eben jenen Betrag auch komplett behalten. Wer zwischen 1.139 und 1.149 Euro verdient, muss dagegen beispielsweise 4,34 Euro abgeben. Wer zwischen 2.040 und 2.409 Euro netto verdient, muss 636,34 Euro an die Gläubiger abtreten, wer 2.520 bis 2.529 Euro verdient, muss sich jeden Monat von 970,34 Euro trennen. Ab einem Nettoeinkommen von 3.457,99 Euro muss zudem jeder Cent komplett abgegeben werden. Einem Single bleiben demnach, egal wie viel verdient, maximal 1.822,45 Euro übrig.

Unterhaltspflichtige Kinder und Partner bringen Vorteile

Etwas mehr bleibt immer dann übrig, wenn es unterhaltspflichtige Personen gibt. Wer beispielsweise auf eine Schuldnerberatung und ein Onlinekonto ohne Schufa setzt und gleichzeitig trotz finanzieller Probleme seine Familie ernährt, darf sich auf höhere Freibeträge freuen. Im Extrembeispiel eines Gutverdieners, der mit einer Gehaltspfändung zurechtkommen muss, bleiben mit einer unterhaltspflichtigen Person insgesamt 2.521,04 Euro übrig. Bei zwei unterhaltspflichtigen Personen, also etwa einem Partner und einem Kind, bleiben sogar 2.789,09 Euro. Bei zwei Kindern und einem Partner wären es sogar 3.045,59 Euro. Die zusätzlichen Freibeträge sind bei einem niedrigen Einkommen prozentual zwar höher, in absoluten Zahlen allerdings geringer. Dafür müssen Verbraucher, die bis zu 2.000 Euro netto im Monat verdienen, bereits mit einem Partner und zwei unterhaltspflichtigen Personen überhaupt kein Geld mehr für die Pfändung aufbringen.

Neue Pfändungstabelle ist noch nicht überall angekommen

Verbraucherschützer weisen allerdings darauf hin, dass die Änderungen nicht zwingend automatisch umgesetzt werden. Wer auf ein Onlinekonto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt und von einer Gehaltspfändung betroffen ist, sollte daher im Idealfall beim Arbeitgeber nachfragen, ob die neue Tabelle bereits umgesetzt wird. Sollte dem nicht so sein, sollte eine schnelle Umsetzung folgen. Zudem steht einem eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge seit dem 1. Juli 2017 zu. Ein wenig Eigeninitiative ist in diesem Fall allerdings unerlässlich. Für bis zu 50 Euro mehr im Monat sollte sich das allerdings auch lohnen.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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