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Neues Gesetz für Crowdfunding soll die Anleger schützen

Crowdfunding. Bei diesem Wort mag man an eine klassische „Kleckerfinanzierung“ durch Kleinbeträge denken. Ein Bürger investiert also etwa zehn Euro in ein Projekt, das dadurch wachsen und gedeihen kann. Der Markt ist allerdings schneller gewachsen als viele denken. Nun werden bereits vier- und fünfstellige Summen investiert. So manchen hat das bereits in die Privatinsolvenz geführt. Es klingt wie ein Horrorszenario, dennoch ist es real. Wie verschiedene Zeitungen berichtet haben, gab es in den letzten Monaten mehrere Privatinsolvenzen auf Grund von Crowdfunding. Das erscheint zuerst unrealistisch, da der größte Teil der Bevölkerung auch weiterhin denkt, dass Crowdfunding nicht mehr ist als eine kleine Starthilfe. Im Schatten der Gesetze hat sich die „Schwarmfinanzierung“ allerdings zu einem enormen Gebilde aufgebaut, in das jährliche viele Millionen Euro fließen. Auch in Deutschland sind Einzelinvestitionen im fünfstelligen Bereich keine Seltenheit mehr. Um Privatinsolvenzen zukünftig zu vermeiden, will die Bundesregierung das Crowdfunding nun eindämmen – ein neues Gesetz soll dabei helfen. Prospektpflicht wird auf eine Million Euro angehoben Von diesem profitiert allerdings nicht nur der Anleger, denn auch für die Start-Ups hält das neue Gesetz einen entscheiden Vorteil bereit. Geht es nach dem neuen Gesetz, dürfen junge Unternehmen sich durch einen Schwarm mit bis zu einer Million Euro finanzieren lassen ohne einen sogenannten „Prospekt“, in dem alle Risiken und möglichen Problemfelder aufgeführt sind, bei der Bundesaufsicht für Finanzprodukte (Bafin) zu hinterlegen. Für die Start-Ups ist das wichtig, denn für eine ausführliche Auskunft müssen sie einen Betrag von etwa 50.000 Euro einplanen. Bislang war ein solcher Investorenprospekt bereits bei Gesamtinvestitionen von über 100.000 Euro vonnöten. Begrenzung von Einzelinvestments auf 10.000 Euro Weniger glücklich zeigen sich die Start-Up-Unternehmen allerdings über eine andere Neureglung im Gesetz. So will der Gesetzgeber Einzelinvestments beim Crowdfunding auf 10.000 Euro deckeln. Für viele Anleger mag ein solcher Betrag sowieso utopisch klingen, dennoch haben einige in den letzten Jahren deutlich mehr Geld in vermeintlich bahnbrechende Projekte investiert. Wie bei anderen Anlagen an der Börse lag das Risiko dabei allerdings komplett bei den Anlegern, die teilweise ihre komplette Investition verloren haben. Auf beiden Seiten, also sowohl auf Seiten der Unternehmer als auch bei den Investoren, kam es dadurch zu Privatinsolvenzen. Geht es nach der Bundesregierung, soll es solche Szenarien zukünftig nicht mehr geben. Kritik an der vielen Bürokratie Grundsätzlich sehen sich die Start-Ups durch die Deckelung auf 10.000 Euro nur minimal eingeschränkt. Schlimmer interpretieren sie eine andere Klausel im neuen Gesetz, denn von nun an soll bereits bei Beiträgen ab 250 Euro ein Schriftwechsel in Papierform stattfinden. Konkret geht es dabei um das sogenannte Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB). In diesem sind alle Risiken und Vorzüge der Investition vermerkt, im Gegensatz zu einem „normalen“ Börsenprospekt ist das Schriftwerk allerdings deutlich weniger ausführlich und eher kurz gehalten. Dennoch stören sich die jungen Unternehmen an der Bürokratie, die durch das neue VIB entsteht. Der Grund dafür liegt im genauen Wortlaut des neuen Gesetzes, denn dieses sieht vor, dass das Informationsblatt bei einem Investment von mindestens 250 Euro unterschrieben an das jeweilige Unternehmen gesendet werden muss. Auch diese Maßnahme soll Anleger schützen, denn durch ein Schwarminvestment soll zukünftig niemand mehr in die Privatinsolvenz gestürzt werden.

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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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