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Neues Gesetz soll Mieter in Deutschland schützen

Keine Kündigung für drei Monate – mit dieser Maßnahme möchte die Bundesregierung Menschen in der Coronakrise helfen. Doch funktioniert das wirklich?

Aufgrund des Coronavirus werden die finanziellen Nöte von vielen Verbrauchern so groß wie nie zuvor in ihrem Leben. Zwar gab es auch in der Finanzkrise im Jahr 2008 so einige Schicksale, doch ein kompletter Gehaltsausfall wie es ihn etwa bei Gewerbetreibenden teilweise gibt, haben die wenigsten in ihrem Leben bislang erlebt. Entsprechend stark sind auch die Gegenmaßnahmen der Bundesregierung, darunter ist unter anderem auch ein Verbot von Kündigungen wegen Mietschulden zwischen April und Juni – doch hilft die Maßnahme Betroffenen wirklich?

Miete muss trotz Coronavirus weiterbezahlt werden

Das Gesetz zur Aussetzung der Kündigung durch Mietausfall sieht vor, dass Verbraucher und Gewerbetreibende zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden dürfen, wenn sie mit der Miete in Rückstand geraten. Dies gilt sowohl dann, wenn die Miete nur teilweise bezahlt werden, als auch, wenn die Miete überhaupt nicht bezahlt wird. Dennoch ist weiterhin vorgesehen, dass jeder der kann, seine Miete auch weiterhin bezahlt. Wer etwa wegen akuten finanziellen Nöten auf ein Online-Konto ohne Schufa und eine Schuldnerberatung setzt, sollte zudem versuchen mit dem Vermieter eine gütliche Einigung zu einer Stundung zu finden, statt einfach nicht zu bezahlen – ansonsten lässt sich das Verhältnis später möglicherweise nicht mehr reparieren.

Mieten nur im absoluten Notfall aussetzen

Generell ist es wichtig, dass Mieter das neue Gesetz nicht ausnutzen, um ihre Mietzahlungen einfach für wenige Monate auszusetzen. Zum einen müssen die Mieten natürlich zu einem späteren Zeitpunkt – möglicherweise auch mit Zinsen – zurückgezahlt werden. Zum anderen kann dies auch das Verhältnis zum Vermieter langfristig beeinflussen. Wer das Gesetz ohne Notlage ausnutzt, dem drohen zudem auch rechtliche Konsequenzen. Gedacht ist die Verordnung dafür, Menschen in wirklich schwierigen Situationen zu helfen – also etwa bei einer spontanen Kündigung in der Probezeit oder weil die primäre Einnahmequelle etwa bei Selbstständigen oder Freiberuflern wegen der Beschränkungen rund um das Coronavirus weggefallen ist.

Miete muss bis zum 30. Juni 2022 nachgezahlt werden

Wer die Miete für die nächsten Monate tatsächlich gar nicht oder nur teilweise bezahlen kann, sollte zuerst eine gütliche Vereinbarung mit dem Vermieter anstreben. Sollte es hier zu Problemen kommen, gibt es auch eine gesetzliche Frist: Alle gestundeten Mieten müssen bis zum 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden. Gelingt das bis zu diesem Stichtag nicht, ist eine Kündigung wegen der ausstehenden Mieten wieder möglich. Auch ausstehende Mieten aus der Vergangenheit können nach aktueller Gesetzeslage weiterhin zu Kündigungen führen. Ein Persilschein ist das neue Gesetz also keineswegs. 


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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