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Neues Privatinsolvenzrecht ist auf dem Weg

Die Privatinsolvenz könnte schon bald ein deutlich angenehmerer Prozess für Betroffene sein – das zeigt ein neuer Referentenentwurf.

Schon länger wird darüber gemutmaßt, inwiefern sich das Privatinsolvenzrecht in Deutschland in den nächsten Jahren verändern könnte. Durch die Richtlinie (EU) 2019/1023 vom 20. Juni 2019 über Restrukturierung und Insolvenz sind Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gezwungen, etwas am gängigen Insolvenzverfahren zu ändern. In Deutschland wird diese Änderung dabei wohl besonders gravierend sein, denn hierzulande ist die Diskrepanz zwischen der früheren Rechtslage und den möglichen Neuerungen besonders groß.

Privatinsolvenz zukünftig nur noch drei Jahre

Wie bereits vermutet wurde, wird die Privatinsolvenz in Deutschland wohl schon ab dem Jahr 2021, spätestens aber ab 2022 noch nur drei Jahre dauern. Zwar ist das Gesetzgebungsverfahren gerade erst am Anfang, doch einen ersten Referentenentwurf gibt es bereits. Dieser macht dabei durchaus Hoffnung, denn die Zahl von drei Jahren taucht auch hier auf. Für diejenigen, die beispielsweise mit einem Onlinekonto ohne Schufa gegen die Überschuldung kämpfen und die über eine Privatinsolvenz nachdenken, könnten das sehr gute Nachrichten sein. In einem Statement hat sich auch die zuständige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht geäußert:

„Redliche Schuldnerinnen und Schuldner sollen schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang bekommen. Sie können sich künftig binnen drei Jahren im Restschuldbefreiungsverfahren von ihren restlichen Schulden befreien, wenn sie ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.“

Der Wille mit dem neuen Gesetz ist demnach tatsächlich eine Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf nur noch drei Jahre – das wäre die Hälfte des aktuellen Maximalzeitraums.

Auskunfteien sollen Informationen kürzer speichern

Doch dies ist nur eine der Änderungen am Privatinsolvenzrecht, die mitsamt dem neuen Gesetz kommen soll. Auch Auskunfteien sollen zukünftig deutlich weniger lang die Daten über eine Insolvenz speichern. War es bislang möglich, dass Auskunfteien die Daten über eine Privatinsolvenz bis zu drei Jahre nach dem Ende des Verfahrens speichern, soll es zukünftig nur noch ein Jahr sein. Dazu die Justizministerin: „Zudem wird die Frist für die Speicherung von Daten zum Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren durch Auskunfteien von drei Jahren auf ein Jahr verringert. Das erleichtert den Betroffenen einen wirtschaftlichen Neustart, denn Informationen über ein abgeschlossenes Restschuldbefreiungsverfahren werden von Vertragspartnern häufig negativ interpretiert.“

Positiver Druck durch die Europäische Union

Betroffene können sich in diesem Fall definitiv über die Umsetzung der von der Europäischen Union schon im letzten Jahr beschlossenen Neuregelung des Insolvenzverfahrens freuen. Beide Bedingungen werden in der Richtlinie vorgeschrieben und müssen von allen Ländern umgesetzt werden. Dass Deutschland nun endlich auch die Initiative ergreift, ist eine gute Nachricht. Die Entschuldung könnte für Verbraucher dadurch schon sehr bald deutlich einfacher werden.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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