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Neues Privatinsolvenzrecht weiter auf der Kippe

Immer mehr Verbraucherschützer machen mit Blick auf die Novelle der Privatinsolvenz Druck. Wann darf man sich endlich auf eine Neuregelung freuen?

Im Schatten der Krise rund um das Coronavirus geht es im Bundestag aktuell auch um die Neuregelung des Privatinsolvenzrechts. Die Beratungsprozesse dauern nun schon Monate an und ein konkretes Ergebnis lässt weiterhin auf sich warten. Die ersten Entwürfe sorgen noch immer für einige Kritik, besonders von Verbraucherschützern. Das allgemeine Ziel allerdings ist klar: Verbraucher sollen zukünftig schneller schuldenfrei werden und die Privatinsolvenz nach nur mehr drei Jahren beenden können – doch einige Details gilt es noch zu klären.

Verkürzung der Insolvenz soll nur befristet sein

Verbraucherschützer kritisieren am bisherigen Entwurf zum neuen Privatinsolvenzrecht besonders, dass die Änderungen vorerst nur bis zum Jahr 2025 befristet sein soll. Das würde konkret bedeuten, dass man nicht langfristig damit planen kann, dass die Insolvenz für Verbraucher wirklich einfacher wird. Zwar würden die Menschen nach der Coronakrise profitieren, doch danach könnte wieder alles zum Alten zurückkehren – Sicherheit für Menschen in einer schwierigen Situation sieht anders aus. Verbraucherschützer fordern deshalb, dass die Regelung unbegrenzt eingeführt wird. Dadurch wäre allen Menschen in einer schwierigen Situation geholfen. Freuen würden sich zweifelsfrei auch einige Inhaber von einem Online-Konto ohne Schufa, die über eine Entschuldung durch eine Privatinsolvenz nachdenken.

Viele Fragezeichen um die Dauer von Schufa-Einträgen

Ebenfalls noch nicht abschließend geklärt ist, ob es durch die Novelle auch Veränderungen an der Dauer eines Schufa-Eintrags nach der Insolvenz etwas verändert. Der aktuelle Entwurf hat diesen Aspekt noch nicht berücksichtigt, dabei weisen Verbraucherschützer immer wieder auf die große Bedeutung einer solchen Maßnahme hin. Aktuell bleibt der Schufa-Eintrag nach dem erfolgreichen Abschluss der Privatinsolvenz noch drei Jahre bestehen, sodass eine Rückkehr in die Normalität noch einmal verzögert wird. Damit ein echter Neustart nach der Privatinsolvenz möglich ist, fordern Experten eine Streichung des Eintrags nach maximal einem Jahr. Ob sich der Entwurf dahingehend noch verändern wird, ist allerdings offen.

Überfällige Neuregelung ohne echte Verlierer

Wichtig ist ansonsten auch, dass die Neuregelung zeitnah umgesetzt wird, damit Verbrauchern wirklich geholfen wird. Es steht außer Frage, dass die Neuregelung absolut überfällig ist, denn es gibt bei dieser keine Verlierer. Schon aktuell erhalten Gläubiger im Schnitt gerade einmal 1,5 Prozent ihrer Forderungen im Rahmen eines Privatinsolvenzverfahrens zurück. Bei einer Verkürzung würde sich an dieser Quote kaum etwas ändern. Wer von einer Privatinsolvenz betroffen ist, könnte dafür deutlich schneller wieder durchstarten und ein normales Leben führen – das würde auch der Gesellschaft insgesamt helfen. Es wird Zeit für eine einfachere Privatinsolvenz in Deutschland.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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