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Neues und Änderungen im Januar 2020 rund um die Finanzen

Was und vor allem für wen ändert sich ab Januar 2020 etwas? Wir schauen uns die Themen "Geld und Finanzen" an.

Neues Jahr, neues Glück und neue Gesetze

Übersicht der Januar-Änderungen:

  1. #MehrErleben zum Onlinekonto-Jubiläum
  2. Erhöhung Mindestlohn
  3. Mindestlohn für Auszubildende
  4. Änderung in der Familienkasse
  5. Änderung Unterhalt-Pflicht
  6. Wohngeld-Erhöhung

1. #MehrErleben zum Onlinekonto-Jubiläum

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2. Erhöhung Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer wird auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. Auf wenn es nur eine Erhöhung um 16 Cent ist, macht Kleinvieh auch Mist. Allerdings liegt Deutschland im EU-Vergleich weiterhin nur auf Platz sechs. An der Spitze steht Luxemburg mit einem Mindestlohn von 11,97 Euro.

Übrigens erhöht sich auch die Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung. Ab dem 1. Januar 2020 hebt die Bundesregierung die Regelsätze um rund 1,9 Prozent. Künftig erhalten beispielsweise alleinstehende Erwachsene 432 Euro. Mehr dazu finden Sie hier.

3. Mindestlohn für Auszubildende

Die Auszubildenden dürfen sich freuen. Denn zum ersten Mal wird für sie ein Mindestlohn eingeführt. Ab Januar 2020 müssen Betriebe ihren Auszubildenden mindestens 515 Euro pro Monat zahlen. Für die Folgejahre wird die Mindestvergütung ebenfalls erhöht. 2023 soll die Vergütung bei mindestens 620 Euro liegen.

4. Änderung in der Familienkasse
Das Existenzminimum wird erhöht. Dadurch steigt das Kindergeld je nach Alter des Kindes auf 165, 220 oder 293 Euro. Bei der Steuererklärung steigt der Kinderfreibetrag um 192 Euro pro Kind auf 5.172 Euro (bei zusammen veranlagten Eltern). Ansonsten sind es 2.486 Euro je Elternteil.

Aber wir sind noch nicht am Ende. Zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten alle erwerbstätigen Eltern, sofern das Einkommen nicht ausreicht, mit dem Kinderzuschlag. Die obere Einkommensgrenze für diesen Zuschuss soll entfallen, sodass mehr Familien Anspruch auf diesen "Bonus" haben. Ab dem 1. Januar 2020 wird das Einkommen der Eltern, welches über den Bedarf hinausgeht, nur noch zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag gerechnet. Im Jahr 2019 lag der Prozentsatz noch bei 50 Prozent. 

5. Änderung Unterhalt-Pflicht

Für minderjährige Kinder mit getrennten Eltern gibt es mehr Unterhalt. Ab 2020 liegt der Mindestbetrag bei 369 Euro im Monat für Kinder unter sechs Jahren. Bei Kindern zwischen sechs und elf Jahren liegt der Anspruch bei 424 Euro. Und von zwölf bis 17 Jahren beträgt der Mindestunterhalt bei 497 Euro pro Monat. 

6. Wohngeld-Erhöhung

Mit der Wohngeld-Reform sollen Haushalte mit geringem Einkommen entlastet werden. Das Wohngeld ist ein Zuschuss, das beispielsweise zur Miete gezahlt wird. Auch Wohnungs-Eigentümer (mit Eigennutzung) sind unter Umständen berechtigt für diesen Bonus. Der Geldbetrag richtet sich nach der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete (bzw. Belastung). Die Bewilligung gilt grundsätzlich für zwölf Monate. Mehr dazu finden Sie hier.


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Autor - Global-Konto

Marco Schenkel

Content & Social Media

Finanzen sind meine Leidenschaft. Das zeigte sich auch in meiner Ausbildung zum Bankkaufmann und mehrjährigen Berufserfahrung im Bankwesen. Besonders Themen rund um Börse und Geldanlage wecken mein Interesse. Als Content Creator und Social Media Manager gebe ich Tipps und Hilfestellungen rund um die eigenen Finanzen.

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